Fall: Darf die Grunsteuer B anteilmäßig umgelegt werden?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bewohne seit ca. 11 Jahren eine Mietwohung. Jetzt kam der Wohnungsvermieter u. -eigentümer zu mir und erklärte, dass ich der einzige Mieter im Hause sei, von dem seit Anbeginn des Mietvertrages keine anteilige Grundsteuer bezahlt bzw. berechnet und umgelegt worden sei. Das soll sich bei der kommenden Nebenkostenabrechnung im Frühjahr 2012 ändern; ich werde in die anteilige Grundsteuerberechnung mit einbezogen. Ist das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
tabsy153
PLZ: 590..
Pseudonym: tabsy153
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 13. Oktober 2011
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Konsultieren Sie bitte eine Rechtsanwalt. Die Frage kann nur nach Einsicht in den Mietvertrag beantwortet werden, da sich nur diesem entnehmen lässt, ob und welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Zudem müssen die näheren Umstände des bisherigen Verhaltens der Mietparteien geklärt werden.* | Sayk, Robert PLZ: 59073 Tel.: 02381 - 4 82 03 66 | 01.10.2011 13:21:02 |
| JA* | überwiegend* | JA | Grundsätzlich sind laufende öffentliche Lasten des Grundstücks umlagefähig im Sinne von § 2 Betriebskostenverordnung. Hierzu gehört die Grundsteuer. Dies muss im Mietvertrag aber vereinbart worden sein. Ich empfehle den Mietvertrag einem Rechtsanwalt zwecks Überprüfung vorzulegen.* | Rechtsanwältin Celina Werbinsky PLZ: 59425 Tel.: 023032655 | 04.10.2011 15:32:38 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Ggf. sollte hier der Rechtsweg beschritten werden. Zunächst ist jedoch zwingend der dem Mietverhältnis zugrunde liegende Mietvertrag zu überprüfen! Erst dann kann sicher eingeschätzt werden, ob und inwieweit die Grundsteuern auf den Mieter umlagefähig sind und/oder ob hier eine konkludente Vertragsanpassung gegeben sein könnte.* | Formans, Dennis PLZ: 58675 Tel.: 0237255360 | 04.10.2011 08:18:44 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Anwalt sollte konsultiert werden, u.a. weil die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens davon abhängen, was im Mietvertrag bzgl. der Betriebskosten vereinbart wurde.* | Künzel, Thorsten PLZ: 58706 Tel.: 02373 964 626 | 30.09.2011 17:50:29 |
| NEIN* | - | JA | Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage hängt vom Inhalt des Mietvertrages, der übrigen Nutzung des Gebäudes und sonstigen evtl. getroffenen Abreden ab. Grundsätzlich ist die Umlage ganz oder anteilig umlagefähig* | Mertens, Stephanie PLZ: 59755 Tel.: 0176 96 12 94 59 | 01.10.2011 10:06:15 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn von Anfang an keine Grundsteuer verlangt wurde, spricht dies dafür, dass sie in den umlegbaren Nebenkosten nicht aufgeführt ist. Dann aber kann sie nur verlangt werden, wenn beide Parteien mit einer Vertragsänderung einverstanden sind, also bei Zustimmung der Mieterin. Ist jedoch die Grundsteuer bei den umzulegenden Nebenkosten aufgeführt, nur versehentlich nicht abgerechnet worden, kann der Vermieter sie wohl künftig verlangen.* | Lüttel, Ingo PLZ: 44534 Tel.: 02306 710 55 | 11.10.2011 12:20:22 |
| JA* | absolut* | JA | Fraglich ist letztendlich immer zunächst der Inhalt Ihres Mietvertrages sowie ggf. weiterer mündlicher Vereinbarungen. Auch kann eine Rolle spielen, wie das Vorgehen in den letzten Jahren ausgesehen hat. Auf dieser Grundlage kann ein Rechtsanwalt eine abschließende Beurteilung vornehmen. Die Vorlage des Vertrages und ein Gespräch sind hierfür aber notwendig.* | Ferkinghoff, Jörg PLZ: 59555 Tel.: 02941 8 28 85 20 | 04.10.2011 09:22:05 |
| JA* | überwiegend* | JA | Maßgeblich ist die etwaige Vereinbarung der Umlagefähigkeit, hier noch zu ermitteln* | Birker, Marcus PLZ: 42103 Tel.: 0202389020 | 04.10.2011 08:20:43 |
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