Fall: Keine Nebenkostenabrechnung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Folgende Sachlage: Einzug zum 01.06.2007 Auszug zum 31.08.2008 Während der ganzen Zeit nicht eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Jetzt 3 Jahre später habe ich keine Lust mehr zu warten. Muss ich jetzt noch die Abrechnung schriftlich beim Vermieter anfordern oder kann ich gleich die ganzen Vorrauszahlungen zurück fordern??

PLZ: 375..

Pseudonym: Keine Ahnung

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Lösche, Ture
PLZ: 37075
Tel.: 0551 634 405 33
17.10.2011
17:23:38
JA*überwiegend*JAGuten Tag, grds. muss die Nebenkostenabrechnung immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden, wenn die Betriebskosten nicht pauschal (also ohne Abrechnung) geschuldet sind. Wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird, kann u.U. der Vermieter keine Nachzahlung verlangen. Ihr Anspruch auf Erstattung der überbezahlten Beträge ist davon nicht betroffen. Sie sollten sich dringend an einen Anwalt wenden, damit dieser die notwendigen Schritte gegen den Vermieter (z.B. Klage auf Abrechnung pp.) einleitet. Mit freundlichen Grüßen OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte *Ochsenfeld, Michael
PLZ: 31134
Tel.: 05121102210
18.10.2011
12:19:40
JA*überwiegend*JAÜberprüfung der Verjährung und des Kostenrisikos.*Schmidt, Manuela
PLZ: 38259
Tel.: 05341 90 33 05
18.10.2011
09:43:46
JA*überwiegend*JA Urban Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
21.10.2011
00:42:06
JA*überwiegend*JAGrundsätzlich besteht bei Abrechnungspflicht des Vermieters und beendetem Mietverhältnis nach Ablauf der Abrechnungsfrist ein Anspruch auf Rückerstattung aller Vorauszahlungen. Ob diese Vorausstzungen hier gegeben sind kann nur nach Prüfung des Mietvertrages beurteilt werden. Je nach Abrechnungszeitraum droht teilweise baldige Verjährung.*RA Balschbach
PLZ: 85435
Tel.: 08122559770
18.10.2011
14:50:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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