Fall: Keine Nebenkostenabrechnung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Folgende Sachlage:
Einzug zum 01.06.2007
Auszug zum 31.08.2008
Während der ganzen Zeit nicht eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Jetzt 3 Jahre später habe ich keine Lust mehr zu warten.
Muss ich jetzt noch die Abrechnung schriftlich beim Vermieter anfordern oder kann ich gleich die ganzen Vorrauszahlungen zurück fordern??
PLZ: 375..
Pseudonym: Keine Ahnung
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Lösche, Ture PLZ: 37075 Tel.: 0551 634 405 33 | 17.10.2011 17:23:38 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Guten Tag, grds. muss die Nebenkostenabrechnung immer spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt und dem Mieter übergeben werden, wenn die Betriebskosten nicht pauschal (also ohne Abrechnung) geschuldet sind. Wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellt wird, kann u.U. der Vermieter keine Nachzahlung verlangen. Ihr Anspruch auf Erstattung der überbezahlten Beträge ist davon nicht betroffen. Sie sollten sich dringend an einen Anwalt wenden, damit dieser die notwendigen Schritte gegen den Vermieter (z.B. Klage auf Abrechnung pp.) einleitet. Mit freundlichen Grüßen OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte * | Ochsenfeld, Michael PLZ: 31134 Tel.: 05121102210 | 18.10.2011 12:19:40 |
| JA* | überwiegend* | JA | Überprüfung der Verjährung und des Kostenrisikos.* | Schmidt, Manuela PLZ: 38259 Tel.: 05341 90 33 05 | 18.10.2011 09:43:46 |
| JA* | überwiegend* | JA | Urban Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 21.10.2011 00:42:06 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Grundsätzlich besteht bei Abrechnungspflicht des Vermieters und beendetem Mietverhältnis nach Ablauf der Abrechnungsfrist ein Anspruch auf Rückerstattung aller Vorauszahlungen. Ob diese Vorausstzungen hier gegeben sind kann nur nach Prüfung des Mietvertrages beurteilt werden. Je nach Abrechnungszeitraum droht teilweise baldige Verjährung.* | RA Balschbach PLZ: 85435 Tel.: 08122559770 | 18.10.2011 14:50:21 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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