Fall: Vermieter stellt wasser ab und lässt HZ nicht reparieren !!!


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin zum 01.04.2010 in diese Wohnung gezogen. Nun haben wir leider die Miete für Oktober nicht zahlen können. Alle anderen Mieten und NK wurden immer korrekt gezahlt. Am Freitag war der Vermieter da und stellte das Wasser ab. Als wir das Wasser wieder angestellt hatten, stellte er es wieder ab. Auf die Frage, wann er die Heizung reparieren möchte sagte er:"Gar nicht!" Nachdem unsere Nachbarin wegen mehrerer Mängel aus ihrer Wohnung ausgezogen ist, erwähnte er, daß er das Haus verkaufen will und die Verwaltung des Objektes an einen Metallverarbeiter abgegeben hat. Ich habe eine kleine Tochter im Alter von 6 Jahren und das Leben ohne Wasser und Heizung ist einfach nicht hinnehmbar. Auch der Zugang zum Garten wurde uns zugesperrt, obwohl die Gartennutzung vertraglich vereinbart ist.

PLZ: 376..

Pseudonym: Kampfdackel

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JADie Einschaltung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll, da hierdurch die Wahl der richtigen Verfahrensart und des richtigen Antrags sichergestellt wird. Da die Rechtsdurchsetzung weit überwiegende Aussicht auf Erfolg hat, wird die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt der Vermieter zu tragen haben. MfG*Lösche, Ture
PLZ: 37075
Tel.: 0551 634 405 33
17.10.2011
10:13:58
JA*überwiegend*JAGuten Tag, grds. erscheint das Verhalten des Vermieters fehlerhaft; jedenfalls dann, wenn Sie die Versorgungsverträge selbst geschlossen haben. In der Rechtsprechung findet sich aber auch die Auffassung, dass Vermieter in bestimmten Fällen dennoch rechtmäßig handeln. Ohne Einsicht in die Verträge erscheint mir eine Einschätzung sehr schwierig. Mit freundlichen Grüßen OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte*Ochsenfeld, Michael
PLZ: 31134
Tel.: 05121102210
18.10.2011
12:23:45
JA*absolut*JASofort per einstweiliger Verfügung Wiederanschluss durchsetzen, offene Miete muß natürlich gezahlt werden, ggf Abzug für Zeit ohne Wasser bzw. Heizung*Poppe, Hans-Dieter
PLZ: 47877
Tel.: 021542612
18.10.2011
12:14:33
JA*überwiegend*JADas klingt für mich nach verbotener Eigenmacht, ob es so ist müsste im Detail geprüft werden.*Urban Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
21.10.2011
00:40:43
JA*absolut*JAEinstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme der Versorgung ist sinnvoll und erfolgversprechend.*RA Balschbach
PLZ: 85435
Tel.: 08122559770
18.10.2011
14:58:38

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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