Fall: Vermieter stellt wasser ab und lässt HZ nicht reparieren !!!
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich bin zum 01.04.2010 in diese Wohnung gezogen. Nun haben wir leider die Miete für Oktober nicht zahlen können. Alle anderen Mieten und NK wurden immer korrekt gezahlt. Am Freitag war der Vermieter da und stellte das Wasser ab. Als wir das Wasser wieder angestellt hatten, stellte er es wieder ab. Auf die Frage, wann er die Heizung reparieren möchte sagte er:"Gar nicht!"
Nachdem unsere Nachbarin wegen mehrerer Mängel aus ihrer Wohnung ausgezogen ist, erwähnte er, daß er das Haus verkaufen will und die Verwaltung des Objektes an einen Metallverarbeiter abgegeben hat.
Ich habe eine kleine Tochter im Alter von 6 Jahren und das Leben ohne Wasser und Heizung ist einfach nicht hinnehmbar. Auch der Zugang zum Garten wurde uns zugesperrt, obwohl die Gartennutzung vertraglich vereinbart ist.
PLZ: 376..
Pseudonym: Kampfdackel
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll, da hierdurch die Wahl der richtigen Verfahrensart und des richtigen Antrags sichergestellt wird. Da die Rechtsdurchsetzung weit überwiegende Aussicht auf Erfolg hat, wird die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt der Vermieter zu tragen haben. MfG* | Lösche, Ture PLZ: 37075 Tel.: 0551 634 405 33 | 17.10.2011 10:13:58 |
| JA* | überwiegend* | JA | Guten Tag, grds. erscheint das Verhalten des Vermieters fehlerhaft; jedenfalls dann, wenn Sie die Versorgungsverträge selbst geschlossen haben. In der Rechtsprechung findet sich aber auch die Auffassung, dass Vermieter in bestimmten Fällen dennoch rechtmäßig handeln. Ohne Einsicht in die Verträge erscheint mir eine Einschätzung sehr schwierig. Mit freundlichen Grüßen OCHSENFELD+COLL Rechtsanwälte* | Ochsenfeld, Michael PLZ: 31134 Tel.: 05121102210 | 18.10.2011 12:23:45 |
| JA* | absolut* | JA | Sofort per einstweiliger Verfügung Wiederanschluss durchsetzen, offene Miete muß natürlich gezahlt werden, ggf Abzug für Zeit ohne Wasser bzw. Heizung* | Poppe, Hans-Dieter PLZ: 47877 Tel.: 021542612 | 18.10.2011 12:14:33 |
| JA* | überwiegend* | JA | Das klingt für mich nach verbotener Eigenmacht, ob es so ist müsste im Detail geprüft werden.* | Urban Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 21.10.2011 00:40:43 |
| JA* | absolut* | JA | Einstweilige Verfügung auf Wiederaufnahme der Versorgung ist sinnvoll und erfolgversprechend.* | RA Balschbach PLZ: 85435 Tel.: 08122559770 | 18.10.2011 14:58:38 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
