Fall: Nachbarschaftsrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Auf unser Gartengrundstück, ragen die Nussbaumäste vom Nachbargrundstück ca. 2-3 m. zu uns herüber. Auf unsere Bitte die Äste zu entfernen sagt er ziemlich frech, machen sie es doch selbst. Ich bin fast 70 J.alt u.für mich ist im Herbst das Schlimmste, diese Unmengen von Laub.
Wie kann ich mich weiterverhalten, soll ich klagen ?
PLZ: 646..
Pseudonym: kadibu
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 29. August 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Eventuell ist der Überhang zu dulden. Ist er nicht zu dulden, muss dem Nachbarn eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden, nach deren Ablauf die Äste selbst beseitigt werden können. Dafür entstehende Kosten hat der Eigentümer des Baumes zu tragen, wenn er verpflichtet war, die Äste zu beseitigen. Das Laub ist grds. zu dulden. Maßgeblich für die Ansprüche dürfte das Ausmaß des Überhangs und des Laubs und deren Auswirkungen auf das Grundstück sein.* | Nolting, Thomas PLZ: 26689 Tel.: 04489942582 | 16.08.2011 10:50:43 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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