Fall: Bau einer Bushaltestelle direkt an meinem Grundstück


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: vor einem halben Jahr habe ich ein Doppelhaus zur Vermietung gebaut. 2 Monate nach Fertigstellung finden alle anderen Nachbarn eine Einladung im Briekasten , zu einem Infoabend der Stadt, wo der Neubau eines Busbahnhofs mit 6 Haltebuchten bekanntgegeben wurde: 4 m von meiner Grundstücksgrenze und somit 5 m von den beiden Terassen meiner Mietparteien entfernt .Als ich durch Zufall 4 Monate später von der Sache erfuhr, legte ich Einspruch ein. Zum Einen fühlte ich mich übergangen. Und zum Weiteren bat ich um einen Kompromiss: zumindest 10 m Grenzabstand zu wahren, zumal laut Plan neben meinem Grundstück und dem zu entstehenden Busbahnhof ca250 m Strassenfront Parklandschaft entstehen soll ( also genügend Platz den Busbahnhof zu verschieben ! ) Das von der Stadt erstellte Lärmschutzgutachten bescheinigt angeblich , das der Lärm über 16 Stunden verteilt nicht die Emissionsgrenze überschreitet. Somit wurden 1. und 2. Widerspruch abgelehnt, obwohl ich verzweifelt nach Kompromissen gesucht habe, und ich noch nie vor Gericht gezogen bin! Nun müsste ich aber vor Oberverwaltungsgericht Osnabrück klagen?

PLZ: 268..

Pseudonym: Kuno

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 19. September 2011

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JABei der Bestimmung des Standorts einer Bushaltestelle steht der Behörde ein Ermessen zu. Es sind neben den nachbarlichen Belangen auch die Belange des Personennahverkehrs und die Sicherheit der Fahrgäste zu berücksichtigen. Solange die gesetzlichen Richtwerte für Lärmemissionen eingehalten werden, dürfte ein Vorgehen dagegen schwierig werden. Genaue Beurteilung erst nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Örtlichkeiten möglich.*Nolting, Thomas
PLZ: 26689
Tel.: 04489942582
06.09.2011
09:49:09

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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