Fall: Nachbarschaftsrecht Niedersachsen
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Der Nachbar hat Lebensbäume direkt an der Grudstückgrenze gepflanzt. Soweit so gut und auch okay, inzwischen sind die jedoch 5 m hoch und nehmen Licht und damit Lebensqualität, einige sind an etlichen Stellen braun und unansehnlich.
Kann ich den Nachbarn zwingen, die Bäume zurückzuschneiden (2 m wären ja okay) ??
Danke für Ihre Mühe !!
PLZ: 213..
Pseudonym: Tempranillo
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 15. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Bevor der Nachbar zum Rückschnitt aufgefordert werden kann, müssen noch Einzelheiten geklärt werden. Wenn der Grenzabstand der Bäume zu Ihrer Grundstücksgrenze höher als 1,25 m wäre, ist eine Höhe von 5 m erlaubt. Außerdem gibt es Ausschlussfristen für die Aufforderung zum Zurückschneiden von 5 Jahren nach Erreichen der unzulässigen Höhe* | Utescher-Drews, Birgit PLZ: 21493 Tel.: (04151)89 78 79 | 03.09.2010 09:49:17 |
| JA* | überwiegend* | JA | Zur genauen Sachverahltaufklärung und Bewertung enpfehle ich Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 03.09.2010 13:08:51 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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