Fall: Falschbeurkundung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Im Jahr 2000 wurden in einem Neubauprojekt in einer Mehrhausanlage (Neun Zweifamilienhäuser) in einem Haus (2 Wohneinheiten) von der Teilungserklärung abweichende Wohnungen "verkauft" und vom Bauträger (Verkäufer) erstellt. Bei der Beurkundung teilte der Verkäufer im Beisein des Notars mit, dass er aus erheblichen Kostengründen die Teilungserklärung nicht ändern könne; die protokollierten Grundrisse von der tatsächlichen Bauausführung abweichen würden. Eine zusätzliche rechtsfähige Vereinbarung würde bei Bedarf durch den amtierenden Notar zu Kostenlasten des Verkäufers erstellt. Der Notar erklärte den Käufern der Wohnungen 1+2, dass er sich bei ihnen melden würde, wenn eine Zusatzvereinbarung notwendig würde. Das ist mehr als 10 Jahre nicht der Fall gewesen. Aktuell wurden die Eigentümer der Wohnung 1 zahlungsunfähig. Es wurde ein Zwangsverwalter eingesetzt, der jetzt den Wohnungszustand laut Teilungserklärung herstellen will. Frage/n: 1. Falschbeurkundung? 2. Bestandsschutz? Hinweis: Die Bauträger-Pläne der "verkauften" und tatsächlich erstellten Wohnflächen sind vorhanden.

PLZ: 028..

Pseudonym: Poet

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 26. Januar 2012

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