Fall: Grundsicherung im Alter nach SGB XII - Viertes Kapitel
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall
Guten Tag, meine Damen und Herren,
vor kurzem wurden mir diesbezüglich Leistungen gewährt. Unmittelbar danach verlangte das Amt von mir, eine Ermächtigung zur Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse durch Geldinstitute zu erteilen, was ich auch tat.
Zu Hause angekommen merkte ich, dass in der mir ausgehändigten Kopie der unterschriebenen Vollmacht Änderungen/Ergänzungen vorgenommen wurden. Daraufhin kontaktierte ich den Mitarbeiter, der mir versicherte, lediglich das Datum eingetragen zu haben, alles habe seine Richtigkeit. Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit, denn der Kopie ist definitiv zu entnehmen, dass das Datum bereits vor dem Unterschreiben eingetragen wurde. In der Tat wurde das Kästchen "Diese Ermächtigung erstreckt sich auf die Kontobewegungen innerhalb der letzten 6 Monate" angekreuzt, das andere für drei Monate ist leer. (Die Kontoauszüge für diesen Zeitraum wurden bereits dem Antrag beigefügt.)
Nach diesem Vorfall widerrief ich die erteilte Ermächtigung, woraufhin ich zur Anhörung vorgeladen wurde. Dabei wurde mir erneut ein Formblatt zur Vollmachterteilung ausgehändigt und mitgeteilt, dass keine Auszahlungen getätigt würden, solange ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei.
Ich beabsichtige nicht, die begehrte Vollmacht zu erteilen. Zum einen sehe ich keinen Anlass dazu (Verhältnismäßigket § 65 Ziff. 1 SGB I), zum anderen halte die Vorgehensweise des Amtes für unzulässig und darüber hinaus betrachte sie als Eingriff in meine Privatspähre. Muss man sich tatsächlich alles gefallen lassen, auch wenn man Leistungen vom Staat beziehen will? Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde käme ich vermutlich auch nicht weiter. Oder?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
PLZ: 630..
Pseudonym: Anonymus
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 2. April 2011
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | bis über Klage/einstweiligen Rechtsschutz entschieden ist, vergehen etliche Wochen, in denen wegen angeblich fehlender Mitwirkung erstmal keine Leistungen gewährt werden. Klage steht in keinem Verhältnis hierzu. wegen der Fälschung der Vollmacht evtl. Strafanzeige, aber auch hier wird es mit dem Nachweis leider schwierig* | Leopold, Tanja PLZ: 90403 Tel.: 09112038 92 | 28.03.2011 14:33:54 |
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