Fall: Schulplatz einklagen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe mich vor kurzem an meiner Wunsch Schule (Fachymnasium Gesundheit /Soziales hier im Umkreis die einzigste Schule die diese Schulform hat )beworben, und wurde auf die Warteliste gesetzt (Ablehnung). Nun haben wir einen Antrag auf zulassung auserhalb der festgesetzten Kapazitäten gesetzt und somit Widerspruch eingelegt. Ich möchte hinzufügen das ich mich persönlich als einen Härtefall sehe und dies auch in meinem Schreiben geschildert habe. Ich musste meine Ausbildung abbrechen im zweiten Jahr aufgrund dessen das mein Betrieb mich finanziell nicht halten konnte. Zudem habe ich mitten im ersten halbjahr einen Schulplatz erhalten um meinen erweiterten Realschulabschluss nachzuholen, um diese Schulform besuchen zu können. Für mich stand nach den Erfahrungen mit der Lehre fest das ich eine Schulischen Ziele verfolgen möchte. Von vornherein kam für mich nur diese Fachgebundene Schulform in betracht, weil sie mein intresse sehr weckt und ich durch sie meinem Lebensziehl an einer Hochschule studiern zu können näher bringt. Auch ist die jetztige Schulform eine vorbereitung für mich und hat mich im Entschluss geprägt diese Schule besuchen zu wollen. Da ich durch die Ausbildung viel Zeit verloren habe wäre es für mich unzumutbar noch ein weiterers Jahr zu warten. Dies habe ich auch in meinem schreiben geschildert. Der Sachbearbeiter hat mich einen Tag, nachdem ich mein Schreiben abgeschickt habe kontaktiert, mit der bitte den Widerspruch zurückzunehmen. Es wäre für ein zu großer Aufwand, und ich würde damit nicht durch kommen.

PLZ: 261..

Pseudonym: Hanah

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 13. April 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEs könnte eine Zulassung im Wege der Klage bzw. des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden, wobei die Chancen nicht konkret abgeschätzt werden können, tendenziell aber nicht schlecht stehen dürften. Es muss auch das Kostenrisiko berücksichtigt werden.*Nolting, Thomas
PLZ: 26689
Tel.: 04489942582
31.03.2011
22:27:03
JA*überwiegend*JAWägen Sie die Chancen (mind. ein gewonnenes Jahr) gegen das Risiko ab - was haben Sie zu verlieren?*Althäuser, Elke
PLZ: 45549
Tel.: 023246869800
30.03.2011
23:05:31

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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