Fall: Katzenpopulation in Städten/Gemeinden
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: In unserer Gemeinde nimmt die Katzenpopulation überhand, so dass sogar die Städt. Tierheime die Tiere nicht mehr aufnehmen können. Die Gemeinde erklärt, dass durch die übergroße Population der Katzen eine "konkrete" Gefahrenlage nicht abzuleiten sei, so dass die sachliche Zuständigkeit der Kommune nicht gegeben sei. Allerdings verfährt sie wie folgt: Ruft ein Bürger an und erklärt, dass ihm eine Katze zugelaufen sei, so kommt die Gegenfrage der Kommune, "ob er sie denn bereits gefüttert habe?" Das wird in der Regel vom Bürger bejaht, da das Tier ja Hunger hatte, sonst wäre es ja nicht zu Fremden gekommen. Sobald erklärt wird, dass das Tier gefüttert wurde, wird mitgeteilt, "dass die Katze jetzt in das Eigentum des Bürgers bzw. des Anrufers übergegangen sei!"
Das Handeln der Kommune widerspricht mit aller Vehemenz meinem Rechtsgefühl.
Der Erwerb von Eigentum kann sich doch nur allein auf das BGB berufen. Wie verhält es sich rechtsstaatlich?
PLZ: 590..
Pseudonym: tabsy153
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 23. September 2011
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Thiemann, Hendrik PLZ: 48565 Tel.: 02552 93 76 66 | 17.09.2011 15:48:41 |
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