Fall: Nutzungsrecht Marke


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Mein Fall: (Ich habe bei Gründung einer GmbH als Gesellschafter der Gesellschaft ein kostenloses Nutzungsrecht (einfach) für die Zeit des Bestandes der Firma für den mir gehörenden Markennamen eingeräumt, der auch als Firmenname verwendet wurde. Nach Erfolgen hat mich der Mehrheitsgesellschafter aus der Firma gedrängt und sich ohne meine Zustimmung des gleichnamigen Domainnamens bemächtigt. Eine Vereinbarung der Nutzungsbedingungen wurde weiters nicht getroffen. Kann ich den Namen nach Änderung der Gesellschafter ) zurückfordern bzw. LIzenzgebühren einfordern? Das zugehörige Bildzeichen wurde von meiner Frau geschaffen, die in der Vereinbarung nicht erwähnt wurde. Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?

PLZ: 245..

Pseudonym: Canni

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 25. November 2009

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEin Erfolg hängt selbstverständlich maßgeblich von der Beweislage u.a. anhand der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung ab. Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne rechtsberatend sei es bei der Prüfung der konkreten Erfolgsaussichten und/oder der ggf. gerichtlichen Geltendmachung zur Verfügung. *Fey, Andrea
PLZ: 31787
Tel.: 0177 24 222 26
24.11.2009
10:46:25
JA*      -JAEs besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf, aber es hört sich so an als könnte ein lohnender Vergleich möglich sein*Urban, Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
12.11.2009
02:14:37
JA*      -JAFall muss in jedem Fall noch einmal anhand Ihrer Unterlagen gesprüft werden.*Dreier, Carsten 
PLZ: 44135
Tel.: 0231 58 96 99 73
12.11.2009
14:42:31
JA*      -JADer Inhalt der getroffenen Vereinbarung ist maßgeblich und muss im Rechtsstreit von Ihnen dargelegt werden. Es gibt nach meiner Einschätzung verschiedene Handlungsmöglichkeiten für Sie. Daher am besten zum Anwalt und überprüfen lassen, welcher Weg der erfolgversprechendste / wirtschaftlich sinnvollste Weg ist.*Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 0221-99222333
11.11.2009
21:00:34
NEIN*      -JADie Angelegenheit sollte vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen anwaltlich geprüft werden. Der Vertrag sowie die Möglichkeit der Anpassung des Vertrages an veränderte Umstände nach Vertragsschluss müsste sorgfältig geprüft werden.*Mayer, Meinrad
PLZ: 60316
Tel.: 069 4898 2132
24.11.2009
10:34:18
NEIN*      -JA Winter, Cornelia
PLZ: 63814
Tel.: 060214384847
25.11.2009
13:59:41

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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