Fall: Nutzungsrecht Marke
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Mein Fall: (Ich habe bei Gründung einer GmbH als Gesellschafter der Gesellschaft ein kostenloses Nutzungsrecht (einfach) für die Zeit des Bestandes der Firma für den mir gehörenden Markennamen eingeräumt, der auch als Firmenname verwendet wurde. Nach Erfolgen hat mich der Mehrheitsgesellschafter aus der Firma gedrängt und sich ohne meine Zustimmung des gleichnamigen Domainnamens bemächtigt. Eine Vereinbarung der Nutzungsbedingungen wurde weiters nicht getroffen. Kann ich den Namen nach Änderung der Gesellschafter ) zurückfordern bzw. LIzenzgebühren einfordern? Das zugehörige Bildzeichen wurde von meiner Frau geschaffen, die in der Vereinbarung nicht erwähnt wurde. Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?
PLZ: 245..
Pseudonym: Canni
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 25. November 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Erfolg hängt selbstverständlich maßgeblich von der Beweislage u.a. anhand der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung ab. Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei gerne rechtsberatend sei es bei der Prüfung der konkreten Erfolgsaussichten und/oder der ggf. gerichtlichen Geltendmachung zur Verfügung. * | Fey, Andrea PLZ: 31787 Tel.: 0177 24 222 26 | 24.11.2009 10:46:25 |
| JA* | - | JA | Es besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf, aber es hört sich so an als könnte ein lohnender Vergleich möglich sein* | Urban, Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 12.11.2009 02:14:37 |
| JA* | - | JA | Fall muss in jedem Fall noch einmal anhand Ihrer Unterlagen gesprüft werden.* | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 0231 58 96 99 73 | 12.11.2009 14:42:31 |
| JA* | - | JA | Der Inhalt der getroffenen Vereinbarung ist maßgeblich und muss im Rechtsstreit von Ihnen dargelegt werden. Es gibt nach meiner Einschätzung verschiedene Handlungsmöglichkeiten für Sie. Daher am besten zum Anwalt und überprüfen lassen, welcher Weg der erfolgversprechendste / wirtschaftlich sinnvollste Weg ist.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 0221-99222333 | 11.11.2009 21:00:34 |
| NEIN* | - | JA | Die Angelegenheit sollte vor Einleitung gerichtlicher Maßnahmen anwaltlich geprüft werden. Der Vertrag sowie die Möglichkeit der Anpassung des Vertrages an veränderte Umstände nach Vertragsschluss müsste sorgfältig geprüft werden.* | Mayer, Meinrad PLZ: 60316 Tel.: 069 4898 2132 | 24.11.2009 10:34:18 |
| NEIN* | - | JA | Winter, Cornelia PLZ: 63814 Tel.: 060214384847 | 25.11.2009 13:59:41 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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Orientierung.
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