Fall: Songtexte / Übersetzungen veröffentlichen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich würde gerne Songtexte (v.a. von Michael Jackson) mit (sinnvollen) Übersetzungen in einer eigenen Website veröffentlichen. 1. Bin ich dann hinsichtlich des Urheberrechts "aus dem Schneider", wenn ich folgendes aufnehme: "Keine kommerzielle, sondern private Website!!! Unautorisierte Übersetzungen! Das Copyright der Übersetzungen liegt beim Webmaster dieser Website, bzw. bei der namentlich aufgeführten Person. Ihr Urheberrecht verletzt? Schreiben Sie uns bitte! Gerne nennen wir Ihren Namen / Link oder löschen, wenn gewünscht, Entsprechendes auf dieser Site." 2. Falls dies dennoch kritisch wäre, wäre es dann wenigstens möglich, in einer Song-Inhaltsangabe einzelne Zeilen aus den Songtexten und Übersetzungen zu zitieren? Wie sähe es aus, wenn ich die Website Kennwort-verschlüsselt lasse und dieses rein privat vergebe? Für Ihre Bewertungen danke ich Ihnen im voraus herzlichst! ---

PLZ: 704..

Pseudonym: Madita

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 23. Februar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAHallo Madita, eine Übersetzung von Songtaexten ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers möglich. Disclaimer, Passwortschutz etc. helfen nicht weiter, ebenfalls hilft es nicht, wenn es sich um eine rein private Webseite handelt. Ob ein Zitat möglich ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab, so dass eine pauschale Antwort auf diese Frage nicht möglich ist.*Riegger, Wolfgang
PLZ: 71636
Tel.: 0714124229-00
11.02.2010
09:44:02
NEIN*      -JAHier kann eine Erstberatung durchaus größere Folgekosten sparen. Unbedingt zum Anwalt oder die hiesige E-Mail-Beratung in Anspruch nehmen.*Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 020183910735
09.02.2010
20:55:25

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.