Fall: CE Certificate
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Wir haben eine Rundstrickmaschine eines deutschen Herstellers (gebraucht) aus China nach Istanbul importiert; der türk. Zoll verlangt den CE Nachweis, da auf der Maschine die CE-Markierung angebracht ist. Nach Kontaktaufnahme mit dem Hersteller in Deutschland verweigerte dieser jedoch die Übergabe des CE Certificates. Besitzt er das Recht dazu, wenn nicht, können wir dagegen juristisch vorgehen?
Vielen dank..
PLZ: 341..
Pseudonym: 1803
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 19. Januar 2012
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Inverkehrbringen einer Maschine muss nach § 3 des 9. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) eine Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 4 versehen und eine EG-Konformitätsbescheinigung nach dem Muster des Anhangs II A der Richtlinie 89/392/EWG beigefügt sein, mit der der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum niedergelassener Bevollmächtigter u.a. bestätigt, dass die Maschine den Sicherheitsanforderungen des § 2 der 9. GPSGV entspricht. Aufgrund Ihrer bisherigen Angaben, kann keine verlässlihe Aussage dazu getroffen werden, von wem Sie die Konformitätserklärung fordern können. Wie Sie mitteilen, handelt es sich um eine gebrauchte Maschine - wurde sie also in China gebraucht gekauft und wenn, von wem ? Welchem Recht unterliegt der Kaufvertrag (deutschem, chinesischen oder dem eines Drittstaates) ? Oder hatten Sie die Maschine seinerzeit neu gekauft, in China aber nachher verwendet und haben nun die gebrauchte Maschine in die Türkei versendet ? Bitte kontaktieren Sie mich, so dass wir eine sachgerechte Lösung ausarbeiten können. Mit freundlichem Gruß Marc Dieluweit* | Dieluweit, Marc PLZ: 42659 Tel.: 0212 2443796 | 05.01.2012 17:35:42 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
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