Fall: Urheberrechtsverletzung BRD/USA


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe vor einigen Jahren ein - mittlerweile ziemlich bekanntes - Kinderschaukelpferd fotografiert. Ich verwende diese Fotos selber und habe sie auch einem Freund zur Verfügung gestellt, der damit auf seinen diversen englischen Websites seit etwa Sommer 2005 Werbung für dieses Produkt betreibt. Die Negative der Original-Aufnahmen sind natürlich vorhanden. Offensichtlich von einer dieser genehmigten Websites hat ein in den USA ansässiger Website-Betreiber dieses Foto heruntergeladen, mit einigen Filtern eines Bildbearbeitungsprogramms leicht verändert und bietet diese veränderten Bilder als 'Public Domains' zum kostenlosen Download an. Diese amerikanische Website gibt es seit 2006. Sie bietet insgesamt 34.500 Bilder und Grafiken zum kostenlosen Download an und generiert Gewinne offensichtlich durch Google-Adsense-Anzeigen, die über alle Seiten geschaltet sind. Unmittelbar über dem angebotenen Schaukelpferd-Download wird zu allem Überfluss regelmässig Werbung unseres größten englischen Konkurrenten eingeblendet. Diese Website ist sehr bekannt, sie wird auch von deutschen, seriösen Online- und Printmagazinen sehr empfohlen. Die 'Bearbeitung' meines Fotos ist nicht nur laienhaft, sie ist auch so schlecht, dass mein Original-Foto und das Produkt dadurch verunglimpft werden. Außerdem ist sofort zu erkennen, von welchem Foto diese 'Grafiken' hergeleitet wurden. Ich bin nie um Erlaubnis gefragt worden. Der Webseiten-Betreiber scheint selber Fotograf zu sein. Ich habe diese Bilder zufällig entdeckt und weiß nicht, wie lange auf dieser Site damit schon (über den Umweg über Google-Adsense) Geld verdient wird. Ich weiß natürlich auch nicht, was mit den Downloads angestellt wurde. Der Betreiber gibt zwecks Kontaktaufnahme nur eine Postadresse an, keine eMail. Ich möchte dass diese 'Grafiken' dort sofort verschwinden; dass der Website-Betreiber mir eine angemessene Entschädigung für die nicht genehmigte Nutzung zahlt. Ich weiß nicht, ob hier amerikanisches oder deutsches Recht gilt bzw. ob ich ggflls. einen deutschen oder einen amerikanischen Anwalt beauftragen müsste. Ich weiß auch nicht, wie ich eine angemessene Entschädigung berechnen müsste. Und ich weiß nicht, ob ich den Betreiber anschreiben und zur Entfernung und Zahlung auffordern kann mit Hinweis auf seine Reputation. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

PLZ: 514..

Pseudonym: RockingHorse

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 8. Dezember 2009

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JARechtsverfolgung müsste wohl in den USA erfolgen, was die Angelegenheit vergleichsweise teuer macht, wobei sich die Erfolgsaussichten nicht vorhersagen lassen. Bei Bedarf kann ich gerne einen Kontakt zu einem spezialisierten amerikanischen Rechtsanwalt herstellen.*Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 022199222333
24.11.2009
18:31:01
JA*kostendeckend*JASofern der Gegner seinen Sitz tatsächlich in den USA hat, wird die Einschaltung eines Anwaltes vor Ort in den USA unumgänglich sein. Kontakt zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Kalifornien kann vermittelt werden.*Christophe Kabambe
PLZ: 50259
Tel.: 0221295 345 1
26.11.2009
12:05:57
JA*kostendeckend*JA Fey, Andrea
PLZ: 31787
Tel.: 017724 222 26
25.11.2009
10:46:34
JA*kostendeckend*JA Beer Irina
PLZ: 93413
Tel.: 099719967878
29.11.2009
13:17:33

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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