Fall: neuer Webmaster übernimmt Texte etc. 1 zu 1


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe vor mehr als zwei Jahren für einen Bekannten mit erheblichem Aufwand eine Website erstellt, Texte geschrieben, viele Fotos bearbeitet, ein Favicon erstellt. Die weitere Pflege der Site wurde mir später entzogen und an einen anderen Webmaster gegeben, der anfangs eine neue Website mit abgeänderten Teilen meiner Texte, den gleichen Fotos und dem gleichen Favicon erstellte. Jetzt steht die Website allerdings in neuem Template mit exakt meinen Texten, den bearbeiteten Fotos und Favicon unter Angabe von Layout und Realisierung des neuen Webmasters wieder im Netz. Kann ich dagegen etwas unternehmen?

PLZ: 031..

Pseudonym: webmaster

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 31. Juli 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINWenn es schriftliche Verträge gibt, können Sie diese noch einmal insgesamt eingehend anwaltlich prüfen lassen (Vertrag wirksam gekündigt? Besondere Vereinbarungen?). Wenn nichts Besonderes vereinbart war, kann Ihr Bekannter (und sei es mit Hilfe anderer Webmaster) die Texte und Fotos im Internet weiter nutzen ohne Hinweis darauf, wen er früher einmal für die Erstellung bezahlt hat.*Brunotte, Carsten
PLZ: 37077
Tel.: 05513076444
19.07.2010
15:09:04

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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