Fall: Urheberrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich übe mich im Homepagebau und habe auch Bilder in der Page, eigene Bilder, Bilder von kostenlosen Webseiten, kostenlose Gifs, die ich weiter verarbeitet habe und auch Bilder, die ich als Gruss erhalten habe.
Jetzt habe ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben mit einer Geldforderung erhalten wegen der Verletzung des Urheberrechtes. Ein Bild ist von einer anderen HP. Ist wohl eindeutig sein Bild. Ich habe das Bild sofort entfernt usw. Klar, dass ich jetzt alle anderen Bilder nachschaue. Ich habe aber vorher nicht einmal eine Abmahnung erhalten. Klar ist aber auch, dass der Eigentümer keinen Schaden dadurch erhalten hat. Hätte ich vorher eine Abmahnung erhalten müssen?
Was soll ich jetzt tun? Brauche Rat. Ohne Abmahnung eine Geldforderung ist schon krass und komisch. Sieht so aus, als wenn damit Geld verdient wird.
PLZ: 261..
Pseudonym: aida2502
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 13. Februar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Anwaltliche Beratung kann möglicherweise zur Reduzierung des geforderten Schadensersatzes führen.* | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 10.02.2011 19:28:24 |
| NEIN* | - | JA | Sie haben offensichtlich eine anwaltliche Abmahnung erhalten. Das ist bei "Bilderklau" grundsätzlich ok. Allerdings sollte die Abmahnung und Forderungshöhe überprüft werden.* | Wandt, Marc N. PLZ: 58239 Tel.: 0230420060 | 30.01.2011 14:08:02 |
| NEIN* | - | JA | Nach Ihrer Beschreibung haben Sie eine Abmahnung erhalten. Wenn Sie den "Eigentümer" (Urherber) des Bildes nicht vorher um Erlaubnis gefragt haben, haben Sie seine Rechte verletzt. Sofern dort eine strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert wird, müsste unter Umständen einen (ggf. geänderte) abgegeben werden. Was die Kosten anbelangt, könnte hier § 97a UrhG einschlägig sein. Hiernach sind die Kosten einer Abmahnung in einfach gelagerten Fällen auf 100,00 ? gedeckelt. Sie sollten sich aber dringend anwaltlich beraten lassen, bevor Sie etwas unternehmen!* | Haap, Mattias PLZ: 72116 Tel.: 074739240280 | 31.01.2011 09:17:57 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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