Fall: Reitunfall nach Kauf ein unwissendlich kranken Pferdes


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe am 06. Oktober ein Pferd von einem Händler gekauft. Er hat mir mündlich garantiert, dass das Pferd gesund ist. Im Kaufvertrag ist nichts anderes vermerkt - keine Krankheiten oder Einschränkungen. Am 21. Oktober 2009 hatte ich einen schweren Reitunfall mit diesem Pferd, bei dem das Pferd völlig grundlos fiel und sich dann mit mir überschlug (dafür gibt es eine Zeugin) ich war u.a. mit Ausschluss auf Compartment-Syndrom vier Tage im Krankenhaus. Ich habe das Pferd später, als es mir wieder besser ging, untersuchen lassen, weil mir der Gang des Tieres Sorgen bereitete. Es stellten sich schwere Erkrankungen bei dem Tier heraus, die es als Reitpferd unbrauchbar machen (ein Attest liegt vor). Habe ich Ihrer Meinung nach eine Chance, den Händler wegen Körperverletzung anzuklagen? Mein Bein ist immer noch stark beeinträchtigt und behindert mich sogar bei meiner Tätigkeit als Erzieherin (ich kann z. B. nicht knien, oder nur unter Schmerzen auf kleinen Stühlen sitzen oder auf dem Boden).

PLZ: 310..

Pseudonym: Bubi

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 7. Februar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAdie genauen Umstände müssen erstmal besprochen werden um dann die tatsächlichen Erfolgsaussichten beurteilen zu können.*Heine, Silke Brit
PLZ: 30173
Tel.: (0511)76948 27
25.01.2010
17:46:07
NEIN*      -JAGegenwärtig - ohne den Sachverhalt und die Beweissituation genau zu kennen - kann keine Empfehlung für das Beschreiten des Rechtsweges abgegeben werden. Es sollte zumindest eine kostengünstigere Erstberatung stattfinden, in welcher die Erfolgsaussichten des Rechtsweges festgestellt werden. Ohne die konkretere Angaben, inwieweit ggf. die Krankheit für den Händler erkennbar bzw. bekannt gewesen ist, kann keine Aussage getroffenen werden. Der Sachverhalt gibt zu wenig Informationen, um eine tatsächliche Einschätzung abgeben zu können. Die zivilrechtliche Verfolgung der Angelegneheit scheint jedoch nicht völlig aussichtslos, aber auch hier müssen nähere Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Lepiarz Rechtsanwältin*Lepiarz, Lara - Anuschka
PLZ: 37154
Tel.: (05551)97 96 0
28.01.2010
09:39:42
JA*überwiegend*JAGute Erfolgsaussichten sehe ich für eine Rückabwicklung des Kaufs; hinreichende Aussichten für die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes und den Ersatz von Arztkosten usw.. Entscheidend sind jedoch die beweisbaren Umstände. Für eine strafrechtliche Verfolgung der Körperverletzung ist vermutlich die Antragsfrist abgelaufen (oder wurde Strafantrag gestellt?).*Reinke, Leo
PLZ: 31303
Tel.: (05136)9 72 10 95
26.01.2010
19:15:43
JA*überwiegend*JA Menkens, Kathrin
PLZ: 27753
Tel.: 04221 988549
25.01.2010
19:00:09
JA*überwiegend*JA Graf, Robert
PLZ: 68723
Tel.: 0620227550
25.01.2010
13:13:40
JA*überwiegend*JASchadensersatz ist naheliegend. Es kommt auf die Beweisbarkeit an.*Urban, Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
25.01.2010
18:22:54
JA*überwiegend*JA Surhoff, Wolfgang
PLZ: 70597
Tel.: 07118602148
24.01.2010
18:08:26
JA*überwiegend*JA Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
25.01.2010
11:36:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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