Fall: Reitunfall nach Kauf ein unwissendlich kranken Pferdes
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich habe am 06. Oktober ein Pferd von einem Händler gekauft. Er hat mir mündlich garantiert, dass das Pferd gesund ist. Im Kaufvertrag ist nichts anderes vermerkt - keine Krankheiten oder Einschränkungen. Am 21. Oktober 2009 hatte ich einen schweren Reitunfall mit diesem Pferd, bei dem das Pferd völlig grundlos fiel und sich dann mit mir überschlug (dafür gibt es eine Zeugin) ich war u.a. mit Ausschluss auf Compartment-Syndrom vier Tage im Krankenhaus. Ich habe das Pferd später, als es mir wieder besser ging, untersuchen lassen, weil mir der Gang des Tieres Sorgen bereitete. Es stellten sich schwere Erkrankungen bei dem Tier heraus, die es als Reitpferd unbrauchbar machen (ein Attest liegt vor).
Habe ich Ihrer Meinung nach eine Chance, den Händler wegen Körperverletzung anzuklagen? Mein Bein ist immer noch stark beeinträchtigt und behindert mich sogar bei meiner Tätigkeit als Erzieherin (ich kann z. B. nicht knien, oder nur unter Schmerzen auf kleinen Stühlen sitzen oder auf dem Boden).
PLZ: 310..
Pseudonym: Bubi
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 7. Februar 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | die genauen Umstände müssen erstmal besprochen werden um dann die tatsächlichen Erfolgsaussichten beurteilen zu können.* | Heine, Silke Brit PLZ: 30173 Tel.: (0511)76948 27 | 25.01.2010 17:46:07 |
| NEIN* | - | JA | Gegenwärtig - ohne den Sachverhalt und die Beweissituation genau zu kennen - kann keine Empfehlung für das Beschreiten des Rechtsweges abgegeben werden. Es sollte zumindest eine kostengünstigere Erstberatung stattfinden, in welcher die Erfolgsaussichten des Rechtsweges festgestellt werden. Ohne die konkretere Angaben, inwieweit ggf. die Krankheit für den Händler erkennbar bzw. bekannt gewesen ist, kann keine Aussage getroffenen werden. Der Sachverhalt gibt zu wenig Informationen, um eine tatsächliche Einschätzung abgeben zu können. Die zivilrechtliche Verfolgung der Angelegneheit scheint jedoch nicht völlig aussichtslos, aber auch hier müssen nähere Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Lepiarz Rechtsanwältin* | Lepiarz, Lara - Anuschka PLZ: 37154 Tel.: (05551)97 96 0 | 28.01.2010 09:39:42 |
| JA* | überwiegend* | JA | Gute Erfolgsaussichten sehe ich für eine Rückabwicklung des Kaufs; hinreichende Aussichten für die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes und den Ersatz von Arztkosten usw.. Entscheidend sind jedoch die beweisbaren Umstände. Für eine strafrechtliche Verfolgung der Körperverletzung ist vermutlich die Antragsfrist abgelaufen (oder wurde Strafantrag gestellt?).* | Reinke, Leo PLZ: 31303 Tel.: (05136)9 72 10 95 | 26.01.2010 19:15:43 |
| JA* | überwiegend* | JA | Menkens, Kathrin PLZ: 27753 Tel.: 04221 988549 | 25.01.2010 19:00:09 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Graf, Robert PLZ: 68723 Tel.: 0620227550 | 25.01.2010 13:13:40 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Schadensersatz ist naheliegend. Es kommt auf die Beweisbarkeit an.* | Urban, Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 25.01.2010 18:22:54 |
| JA* | überwiegend* | JA | Surhoff, Wolfgang PLZ: 70597 Tel.: 07118602148 | 24.01.2010 18:08:26 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 25.01.2010 11:36:21 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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