Fall: Flugverspätung - "Schneechaos"
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Am 17.12.2010 startete unser Flieger (AirBerlin) von Frankfurt nach Palma de Mallorca erst mit über 4 Stunden Verspätung gegen ca. 20h. Als Grund wurde "late arrival" aufgrund Höherer Gewalt ("Schneechaos") genannt, d.h. der Umlauf der Flugzeuge und Crews war noch nicht in der Reihe aufgrund der vorherigen Tage. Am 17.12. schneite es jedoch gar nicht mehr und alle drei Bahnen waren in Frankfurt permament in Betrieb, so dass ein Ersatzflieger hätte starten können.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
PLZ: 604..
Pseudonym: rechtmusssein
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 19. Januar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Verspätungen sind zwar ärgerlich, aber die ständige Rechtsprechung sagt, dass bis zu vier Stunden als Unannehmlichkeiten hinzunehmen sind. Bei Verspätungen über vier Stunden stehen Ihnen 5 % des Tagespreises Ihrer Pauschalreise als Ersatz von Ihrem Reiseanbieter zu. Sie sollten sich daher eine Regulierung betreffend zunächst einmal an diesen wenden.* | RAe Wimber, Feyh und Kollegen PLZ: 63868 Tel.: 06022200351 | 10.01.2011 09:37:56 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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