Fall: Verschwundenes Fluggepäck


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Bei meiner Urlaubsflugreise mit Air France nach Mexiko im August 2009 verschwand mein aufgegebenes Reisegepäck leider spurlos. Ich habe gegenüber Air France einen Schaden von ca. 1700.- EUR geltend gemacht, hiervon wurden allerdings nur ca. 900.- EUR erstattet, da die Air France nur gegen Vorlage von Kauf-Belegen erstattet. Weitere Erstattungsansprüche lehnt Air France trotz mehrmaliger Nachfragen und Nach-Erklärungen ab. Ich habe mich zuletzt auf die Montreal Convention bezogen und gefordert, dass ich zumindest die dort festgelegte Maximalsumme für einen Reisegepäck-Totalverlust von ca. 1100.- EUR erhalte. Aber auch diese zusätzliche Leistung von - in meinem Fall - ca. 200.- EUR lehnte Air France ab. Da mir Air France keinerlei Informationen darüber geben konnte/wollte, wo und unter welchen Umständen mein Gepäck verloren ging, habe ich mich auch auf Artikel 22.5 der Montreal Convention berufen, wonach die Haftungsbegrenzung auf die o.g. Maximalsumme nicht gilt, wenn die Fluggesellschaft den Gepäckverlust absichtlich verschuldet oder wissentlich in Kauf genommen hat. Ich unterstelle der Air France hiermit, dass sie in Kenntnis krimineller Machenschaften das Entwenden einzelner Gepäckstücke aus den Sicherheitsbereichen zulässt bzw. zumindest nicht vehement bekämpft, und fordere für meinen Fall eine Entschädigung in voller Schaden-Höhe (ca. 1700.- EUR).

PLZ: 809..

Pseudonym: AF-Passagier

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 21. April 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEin Anspruch auf Schadensersatz besteht schon nach dem Montrealer Abkommen. Eine weitere Prüfung sollte über einen Anwalt vor Ort erfolgen.*Knaths, Tatjana
PLZ: 81373
Tel.: 089 23 71 94 81
08.04.2010
09:48:07

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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