Fall: Reiserecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
- Mein Fall: Gebucht wurde Kreuzfahrt in arabischen Raum. Absage meinerseits wegen politischer Unruhen. Es fiel Stornobetrag an. Schriftlich wurde seitens des Veranstalters die Erstattung zugesagt, sofern Schiff ausgebucht sei. Auf der Homepage des Veranstalters wurde mehrfach kurz vor Reisebeginn die totale Belegung des Schiffes angezeigt und auf Wartelisten verwiesen. Dennoch verweigert jetzt der Veranstalter die Erstattung des Stornobetrages wegen Nichtauslastung des Schiffes. Man ist offenbar auch nicht bereit, die eingesparten Nebenkosten bei den Flügen( Steuern,Sicherheitsgebühren etc. ) zu erstatten.

PLZ: 612..

Pseudonym: Reisender

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 15. Juni 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JASchönen Guten Tag, Grundsätzlich sollte der Sachverhalt mit Hilfe aller Unterlagen genaustens geprüft werden. 1. Insbesondere sie Stornierung. Durch eine Stornierung entsteht grundsätzlich ersteinmal ein Stornobetrag, die Höhe ist meist den AGB´s zu entnehmen. Sollte die Stornierung jedoch auf Grund der "Höhere Gewalt" gem. § 651 j BGB erfolgt sein, kann ein solcher Stornobetrag entfallen. 2.Weiter bleibt die Bewertung des Scheiben des Veranstalters. Dazu sollte man einen Kollegen konsultieren. Mit feundlichen Grüßen Ulrich Wolf Rechtsanwalt *Wolf, Ulrich
PLZ: 63868
Tel.: 06022200351
06.06.2011
10:36:31

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.