Fall: Zusatzversorgung aus Betriebsrente


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Bei meiner Scheidung 1994 wurde auch der Versorgungsausgleich für die "normale" Rente miterledigt. Nicht erledigt wurde mein Anspruch auf Betriebsrente, im vorliegenden Fall wird diese durch die Sozialkasse SOKA-Bau, Wiesbaden ausgezahlt, weil ich erst später von der Möglichkeit eines Ausgleichs auch hiervon erfahren habe. Nun ist der Fall inzwischen erneut beim Familiengericht gelandet gelandet. Meine Anwältin gibt sich zaghaft und abwartend. Der gegnerische Anwalt wie auch schon beim Scheidungdverfahren geht aufs Ganze. Nun muß, wie mir erklärt wurde, der durch 2 geteilte Betrag der an meinen Exmann ausgezahlten Betriebsrente 10 % des Wertes des auf mein Rentenkonto übertragenen Versorgungsausgleiches ausmachen. Dies ist der Fall. Der gegnerische Anwalt argumentierte daß Sozialabgaben zu berücksichtigen seien. Dies ist nach Rücksprache mit der Krankenkasse nicht der Fall. Nun führt er an: Die Tatsache, daß es sich bei der Rentenzahlung der SOKA-Bau um eine statische Zahlung handelt ergibt sich aus dem Schreiben der SOKA-Bau. Dort ist ausgeführt: Die Leistungen enthalten keine Familienzuschläge und werden nicht dynamisch erhöht. Ausserdem bezieht er er sich auf den Ehezeitanteil der in der vorangegangenen Berechnung (10 %) auch berücksichtigt wurde. Meine Frage ist nun: steht mir ein Teil der Zusatzversorgung zu, oder nicht. Mit freundlichen Grüßen rb.weed

PLZ: 638..

Pseudonym: rbweed

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 13. November 2009

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JA*      -JA Winter, Cornelia
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