Fall: Wie hoch darf eine EU Rente gepfändet werden?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? Nun ich habe eine EU Rentenpfändung Der jetzige Betrag der Auszahlung ist genau 800,00 ?. Netto was nach meiner Meinung zu viel ist. Nun auch meine sogenannte Renten Erhöhung ist gepfändet worden ist das Rechten, oder ist es sogar Gesetzes widrig?
PLZ: 668..
Pseudonym: Dieter
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 23. Februar 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die zulässige Höhe der Pfändung richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, Höhe des Nettoeinkommens (auch bei EU-Renten, wenn keine andere Zwangsvollstreckung möglich), Anlass der Pfändung - Pfändungen wg. Unterhaltspflichten gehen weiter als andere. Lassen Sie die von einem Anwalt vor Ort prüfen, hier ist das wegen der ungenauen Angaben nicht möglich.* | Wolf, Peter PLZ: 51375 Tel.: 0214 850 1 850 | 09.02.2010 17:40:27 |
| JA* | absolut* | JA | Die EU- Rente müsste unter der Pfändungsgrenze liegen. Die Pfändungsgrenzen erfahren Sie auch im Internet. Es sollten gerichtliche Schritte gegen die Pfändung unternommen werden. Dabei wird Ihnen ein Anwalt helfen.* | Stefanie Herfurth-Schmidt PLZ: 12099 Tel.: 0306944277 | 09.02.2010 13:58:09 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es kommt auf die richtige Berechnung des pfändbaren Bterages an.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 09.02.2010 15:33:07 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
