Fall: Betriebsrente
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Bei meiner Scheidung 1994 wurde auch der
Versorgungsausgleich für die "normale"
Rente miterledigt. Nicht erledigt wurde
mein Anspruch auf Betriebsrente, im
vorliegenden Fall wird diese durch die
Sozialkasse SOKA-Bau, Wiesbaden ausgezahlt,
weil ich erst später von der Möglichkeit
eines Ausgleichs auch hiervon erfahren habe.
Nun ist der Fall inzwischen erneut beim
Familiengericht gelandet gelandet. Meine
Anwältin gibt sich zaghaft und abwartend.
Der gegnerische Anwalt wie auch schon beim
Scheidungsverfahren geht aufs Ganze.
Nun muß, wie mir erklärt wurde, der durch
2 geteilte Betrag der an meinen Exmann
ausgezahlten Betriebsrente 10 % des Wertes
des auf mein Rentenkonto übertragenen
Versorgungsausgleiches ausmachen. Dies ist
der Fall. Der gegnerische Anwalt argumentierte
daß Sozialabgaben zu berücksichtigen seien.
Dies ist nach Rücksprache mit der Krankenkasse
nicht der Fall.
Nun führt er an: Die Tatsache, daß es sich bei
der Rentenzahlung der SOKA-Bau um eine statische
Zahlung handelt ergibt sich aus dem Schreiben
der SOKA-Bau. Dort ist ausgeführt: Die Leistungen
enthalten keine Familienzuschläge und werden nicht
dynamisch erhöht.
Ausserdem bezieht er er sich auf den Ehezeitanteil
der in der vorangegangenen Berechnung (10 %) auch
berücksichtigt wurde.
Inzwischen habe ich durch einen zweiten Anwalt dem Familiengericht vortragen lassen, daß mein Exmann während der Ehezeit um die es ja geht, nach seiner Tätigkeit im Baugewerbe (Soka-Bau) bei der Fa. Mahle Kolbenhersteller Stammsitz in Stuttgart noch ca. zweieinhalb Jahre gearbeitet hat. Diese Firma zahlte bei Erreichung des Rentenalters nach einer Wahlmöglichkeit zwischen Einmalzahlung und monatlicher Rentenzahlung meines Exmannes die bis dahin angesammelte Betriebsrente in einem Betrag an ihn aus. Nun stellt sich das Familiengericht nach zäher Bearbeitung durch den gegnerischen Anwalt auf den Standpunkt, daß bei einer Einmalzahlung - wie ja in dem vorliegenden Fall geschehen - der Betrag in den Zugewinn falle, den ich ja bereits in einem Vergleichsverfahren schon erhalten habe. Ich bin aber der Meinung, daß der ausgezahlte Betrag ohne weiteres in monatliche Zahlungen umzurechnen wäre und der Zugewinnausgleich lange Zeit vor der Betriebsrentenauszahlung stattgefunden hat. Nun soll ich also infolge dieses haarsträubenden Urteils auf den gesamten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sitzenbleiben. Bitte teilen Sie mir Ihre Bewertung baldmöglichst mit damit ich evtl. noch etwas bewirken kann.
PLZ: 638..
Pseudonym: Ratlos
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 5. April 2010
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