Fall: Erstaussstattung nach Trennung abgelehnt
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meinen Hausstand hatte ich 08.08 an meinen Nachmieter verkauft als ich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin. In 06.09 haben wir geheiratet, 10.09 war die Ehe gescheitert. Jetzt habe ich zum 01.10 eine Wohnung aber mein Antrag wurde abgelehnt da es sich laut Amt um Ersatzbeschaffung handelt. Beziehe ALG I und muss jetzt ohne jeglich Besitz von Möbeln wie Bett, Schrank, Küche und alles was dazu gehört einziehen. Wie gehe ich am besten vor und wie sehen meine Chancen aus diesbezüglich vor Gericht zu gehen??? Vielen, vielen Dank
PLZ: 632..
Pseudonym: armekleine
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 1. Oktober 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Es muss unbedingt ein Anwalt konsultiert werden, da die Erstausstattung nach Trennung, solange noch keine Scheidung erfolgt ist, immer umstriiten ist. Der Bürger wird auf Teile der Möbel aus der noch bestehenden Ehe verwiesen, auf gebrauchte Möbel verwiesen und er erhält im Einzelfall nur einen Pauschalbetrag für Erstausstattung nach Trennung. Einzelfallentscheidung mit viel Argumentationsbedarf.* | Höflinger, Astrid PLZ: 61267 Tel.: 06081 960 851 | 18.09.2011 11:33:22 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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