Fall: Bedarfgemeinschaft


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wir sind ein "Paar" und wohnen zusammen (seit 1,5 Jahren, keine getrennten Schlafräume usw.), aber wir wirtschaften NICHT gemeinsam - haben es nie getan und werden es nie tun (kein Zugriff auf die Konten des anderen etc). ALGII Antrag meines Freundes wurde abgelehnt, weil ich mich geweigert habe, mein Einkommen offenzulegen. Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft! Meiner Meinung nach, kann ich nicht gezwungen werden, jemanden zu unterhalten, mit dem ich nicht verheiratet bin. Kann/soll er mich auf Unterhalt anklagen und wenn er verliert (was doch passieren muss, oder?) mit dem Urteil zur ARGE gehen? Führt das zu einer Bewilligung? Oder direkt gegen das Arbeitsamt klagen?...

PLZ: 388..

Pseudonym: greenlady

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 1. Juli 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAZunächst Überprüfung des Bescheides und Widerspruchsverfahren mit Akteneinsicht es wären noch Details aufzuklären Unterhaltsklage ist wenig hilfreich*Rödiger, Antje
PLZ: 06526
Tel.: 03464 571 450
19.06.2011
13:43:53
NEIN*      -NEIN Dieckmann, Ulrich
PLZ: 06493
Tel.: 039483 954 35
19.06.2011
15:07:15

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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