Fall: Bedarfgemeinschaft
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? -
Mein Fall: Wir sind ein "Paar" und wohnen zusammen (seit 1,5 Jahren, keine getrennten Schlafräume usw.), aber wir wirtschaften NICHT gemeinsam - haben es nie getan und werden es nie tun (kein Zugriff auf die Konten des anderen etc). ALGII Antrag meines Freundes wurde abgelehnt, weil ich mich geweigert habe, mein Einkommen offenzulegen. Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft! Meiner Meinung nach, kann ich nicht gezwungen werden, jemanden zu unterhalten, mit dem ich nicht verheiratet bin. Kann/soll er mich auf Unterhalt anklagen und wenn er verliert (was doch passieren muss, oder?) mit dem Urteil zur ARGE gehen? Führt das zu einer Bewilligung? Oder direkt gegen das Arbeitsamt klagen?...
PLZ: 388..
Pseudonym: greenlady
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 1. Juli 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Zunächst Überprüfung des Bescheides und Widerspruchsverfahren mit Akteneinsicht es wären noch Details aufzuklären Unterhaltsklage ist wenig hilfreich* | Rödiger, Antje PLZ: 06526 Tel.: 03464 571 450 | 19.06.2011 13:43:53 |
| NEIN* | - | NEIN | Dieckmann, Ulrich PLZ: 06493 Tel.: 039483 954 35 | 19.06.2011 15:07:15 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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