Fall: Berufsunfähigkeitsrente
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich habe gegenwärtig, durch Krankheit bedingt, die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Die Erkrankung ist durch zwei Berufsunfälle ausgelöst worden.
Ist eine Klage auf Berufsunfähigkeit
über die Berufsgenossenschaft sinnvoll ?
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?
PLZ: 531..
Pseudonym: conni123
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 26. April 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Mit den gemachten Angaben ist eine ausgewogene rechtliche Auskunft unmöglich, da alles von den Einzelheiten des Falls abhängt. Kontaktieren Sie dafür einen Rechtsanwalt, dem Sie alle Unterlagen vorlegen.* | Thalmann, Sebastian PLZ: 53844 Tel.: 0228 44 64 17 07 | 13.04.2011 11:52:25 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Angelegenheit sollte unbedingt weiter aufgeklärt werden und es bestehen möglicherweise eine ganze Reihe von Ansprüchen gegenüber ganz verschiedenen Versicherungen.* | Stoll, Michael PLZ: 50374 Tel.: 02235 923240 | 13.04.2011 10:07:58 |
| JA* | überwiegend* | JA | Hinsichtlich der Anerkennung eines Arbeitsunfalls und der Geltendmachung einer Unfall- bzw. Verletztenrente sind oftmals komplizierte medizinische Sachverhalte und Kausalitätsfragen zu beurteilen, so daß eine anwaltliche Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren ratsam ist.* | Meyer, Stephan PLZ: 53902 Tel.: 022538028 | 13.04.2011 09:53:46 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es muss zunächst geklärt werden, welcher Leistungsträger zu verklagen ist, ob also Verletztenrente oder Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.In jedem Fall sind bestimmte Formalien und Fristen einzuhalten. Entscheidend ist auch, ob die Erkrankung "nur", "überwiegend" oder nur "auch" durch die Berufsunfälle verursacht ist.* | Kahlenbor, Ulrich PLZ: 53902 Tel.: 02253 95450 | 13.04.2011 19:50:06 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Kostenrisiko besteht nur im Bereich eigener Anwaltsgebühren, dort gibt es evtl. Prozeßkostenhilfe. In Anbetracht einer möglichen BG-Rente ggü. Hartz IV/SGB XII gibt es (fast) nie einen Grund, *nicht* zu klagen.* | Bast, Alexander PLZ: 42859 Tel.: 07001234 56 90 | 13.04.2011 20:36:23 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
