Fall: Berufsunfähigkeitsrente


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich habe gegenwärtig, durch Krankheit bedingt, die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Die Erkrankung ist durch zwei Berufsunfälle ausgelöst worden. Ist eine Klage auf Berufsunfähigkeit über die Berufsgenossenschaft sinnvoll ? Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?

PLZ: 531..

Pseudonym: conni123

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 26. April 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAMit den gemachten Angaben ist eine ausgewogene rechtliche Auskunft unmöglich, da alles von den Einzelheiten des Falls abhängt. Kontaktieren Sie dafür einen Rechtsanwalt, dem Sie alle Unterlagen vorlegen.*Thalmann, Sebastian
PLZ: 53844
Tel.: 0228 44 64 17 07
13.04.2011
11:52:25
JA*überwiegend*JADie Angelegenheit sollte unbedingt weiter aufgeklärt werden und es bestehen möglicherweise eine ganze Reihe von Ansprüchen gegenüber ganz verschiedenen Versicherungen.*Stoll, Michael
PLZ: 50374
Tel.: 02235 923240
13.04.2011
10:07:58
JA*überwiegend*JAHinsichtlich der Anerkennung eines Arbeitsunfalls und der Geltendmachung einer Unfall- bzw. Verletztenrente sind oftmals komplizierte medizinische Sachverhalte und Kausalitätsfragen zu beurteilen, so daß eine anwaltliche Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren ratsam ist.*Meyer, Stephan
PLZ: 53902
Tel.: 022538028
13.04.2011
09:53:46
JA*überwiegend*JAEs muss zunächst geklärt werden, welcher Leistungsträger zu verklagen ist, ob also Verletztenrente oder Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.In jedem Fall sind bestimmte Formalien und Fristen einzuhalten. Entscheidend ist auch, ob die Erkrankung "nur", "überwiegend" oder nur "auch" durch die Berufsunfälle verursacht ist.*Kahlenbor, Ulrich
PLZ: 53902
Tel.: 02253 95450
13.04.2011
19:50:06
JA*überwiegend*JAEin Kostenrisiko besteht nur im Bereich eigener Anwaltsgebühren, dort gibt es evtl. Prozeßkostenhilfe. In Anbetracht einer möglichen BG-Rente ggü. Hartz IV/SGB XII gibt es (fast) nie einen Grund, *nicht* zu klagen.*Bast, Alexander
PLZ: 42859
Tel.: 07001234 56 90
13.04.2011
20:36:23

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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