Fall: volle erwerbsminderungsrente
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:40% Schwerbehinderung anerkannt, seit 2007 Erwerbsminderungsrente beantragt,Ablehnung, Widerspruch seit 2008, mehrere Kuren, Krankenhausaufhent., keine Besserung in Sicht, Fibromyalgiesyndrom,Depression F33.2, chron.Schmerzstörung F45.41, Spannungskopfschmerz,Wurzelreizsyndrom M54.16, Zervikalneuralgie M54.2, Fingerpolyarthrose, Großzehengrundgelenksathrose, Tinnitus mit Hörstörungen, Polyneuropathie beinbetonend axonal, bin 48 jahre alt und nehme Schmerzmittel wie Targin 20, 1x cymbalta 90,Trimipramin 2/4 abends, Atarax 25 3x am Tag,
PLZ: 019..
Pseudonym: SL
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 14. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Anhand der mitgeteilten Daten lässt sich eine seriöse Erfolgseinschätzung nicht abgeben. Es fehlt die Aangabe, ob beireits ein Widerspruchsbescheid erlassen wurde als die unabdingbare Voraussetzung für die Beschreitung des Rechtsweges. Außerdem müsste man die Gründe kennen weshalb - trotz der geschilderten Multimorbidität der Antrag abgelehnt wurde. Vor allem: Ohne Einsicht in die ärztlichen Befunde und Gutachten lässt sich selbst eine "unverbindliche Ersteinschätzung" nicht nicht abgeben. Das Ankreuzen der Rubriken ("ja", "nein" usw) erfolgt nur aus technischen Gründen, weil sich die Stellungnahme sonst nicht absenden lässt.* | Rokita, Gottfried, Dr. PLZ: 01445 Tel.: 0351 8 36 42 46 | 01.09.2010 17:07:42 |
| NEIN* | - | JA | Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muß erst noch geprüft werden. Dazu sind die Vorlage von Ausgangs- und Widerspruchsbescheid. Ob dieser bereits vorliegt, wurde nicht mitgeteilt. Durch die aufgezahälten Erkrankungen kann der Klageerfolg nicht angenommen werden. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist dringend anzuraten.* | Ehlemann, Elvira PLZ: 02727 Tel.: 03586 40 84 76 | 02.09.2010 10:35:32 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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