Fall: Spenderherz wird hinausgezögert


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Meine schwerkranke Enkelin hatte im April 2010 einen Schlaganfall, wurde wegen lebensgefahr per Hubschrauber nach Berlin ins Herzzentrum gebracht, da sie schwer herzkrank ist. Sie solle im April noch gelistet werden, was bisher nicht geschah, obwohl der Zustand sich verschlecherterte. Sie nimmt aufgrund ihrer schweren Erkrankung an einem Forshcungsprojekt in D teil. Meine Tochter unterschrieb bereits, daß die Organe im Falle des Todes zur Forschung genutzt werden dürfen. Es sollte im jetzigen Zeitraum noch eine OP erfolgen, die ihr das Leben bis zum Spenderherz etwas erleichtert. Diese Op wurde zunächst abgesagt, da sie aufgrund des schlechten Zustandes diese nicht überleben würde. Es kommt nur das Spenderherz in Frage, so der Arzt. Dennoch ist sie immer noch nicht gelistet mit der Begründung, daß meine Tochter nicht 2mal/Woche präsent in der Klinik in Berlin ist. Wir wohnen in MD, sie ist alleinerziehend, hat noch einen 7jährigen Sohn, bekommt nur Hartz IV. Die Fahrtkosten alle beantragt bei der AOK, diese will diese nicht übernehmen, obwohl ein SS der Klinik vorliegt, daß es aus medizinischer Sicht äußert wichtig ist, daß sie 2mal/Woche bei ihrer Tochter in Berlin ist. Auch das Jobcenter will keine Kosten übernehmen, schiebt es auf Krankenkasse. Seitens der Klinik wurde mit Wegnahme des Kindes gedroht, wenn sie nicht 2mal/Woche mindestens dort erscheint, was finanziell abhsolut unmöglich ist. Auch die Kasse hat das Schreiben der Klinik bzgl. medizinischer Notwendigkeit, reagiert bislang trotzdem nicht darauf. Sollen wir klagen, nur ist der Weg zu lang, da es meiner Enkelin sehr schlecht geht, sie möglicherweise nicht mehr lange lebt.

PLZ: 391..

Pseudonym: Silberpfeil

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 10. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAes sollte umgehend geprüft werden, die Ansprüche im Eilverfahren durchzusetzen.*Weber, Karin
PLZ: 39387
Tel.: (03949)50 03 55
30.08.2010
09:46:04
JA*überwiegend*JAWegen der Prüfung von Eilverfahren im Wege der Einstweiligen Anordnung empfehle ich Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei. Dazu bedarf es weiterer Sachverhaltsaufklärung.*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
30.08.2010
12:18:41

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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