Fall: GEZ


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Mein Sohn, von Geburt an GdB 100 % Gehörlos mit Merkzeichen R F und damit von der Rundfunkgebühr befreit. Nun hat er zu seinem 20ten Geburtstag am 25.12.2011 einen Fernseh und ein Laptop geschenkt bekommen ,welche ich gleich bei der GEZ angemeldet habe und prompt kommt eine Rechnung rückwirkend über 35,96 Euro. Muss er die begleichen oder nicht? Wie gesagt : Er ist befreit. Laut GEZ ist er nur 1 Jahr lang befreit und muss dann wieder einen neuen Antrag stellen. Ist auch das Rechtens?

PLZ: 575..

Pseudonym: andiealbandie

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 15. Februar 2012

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