Fall: Rentenversicherung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Innerhalb einer mehrjährigen Tätigkeit fehlt mir in der Rente 1 komplettes Jahr, obwohl ich nachweisbar vorher und nachher bei der gleichen Firma tätig war. Rückfragen Krankenkasse und FA blieben erfolglos. Besteht die Möglichkeit, dieses Jahr ohne schriftliche Nachweise zu retten?

PLZ: 407..

Pseudonym: Purzel

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 15. Februar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAWenn Sie in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, so muss Ihre damalige Krankenkasse darüber Buch geführt haben. Ansonsten könnte noch die zuständige Berufgenossenschaft Unterlagen haben. Haben Sie bei der Bundesanstalt für Arbeit nachgefragt, ob dort Beiträge vermerkt sind? Mit freundlichen Grüßen Marcus Brink*Brink, Marcus
PLZ: 42119
Tel.: 0202 695 627 1
02.02.2012
15:33:30
JA*kostendeckend*JAEin Anwalt sollte klären können, ob sämtliche in Betracht kommenden Beweismöglichkeiten ausgeschöpft und /oder richtig im Rahmen der bisherigen entscheidungsfindung bewertet wurden.*Marcus Birker
PLZ: 42103
Tel.: 0202389020
02.02.2012
15:59:51
JA*kostendeckend*JAEin Anwalt sollte klären können, ob sämtliche in Betracht kommenden Beweismöglichkeiten ausgeschöpft und /oder richtig im Rahmen der bisherigen entscheidungsfindung bewertet wurden.*Marcus Birker
PLZ: 42103
Tel.: 0202389020
02.02.2012
15:59:56
NEIN*      -JA Teraske, Marion
PLZ: 50321
Tel.: 02232 41 03 83
02.02.2012
18:16:47
JA*kostendeckend*JAZum Einen müssten die Sozialversicherungsträger, d.h. Renten- und Krankenkasse, über Sie Buch führen, so dass es eigentlich nicht vorkommen kann, dass Daten völlig verschwinden. Zum Anderen sollten Sie sich vielleicht mit früheren langjährigen Arbeitskollegen in verbidnung setzen, die bestätigen können, dass Sie im fraglichen Zeitraum bei ihrem Arbeitgeber voll gearbeitet haben.*Kieslers, Dirk
PLZ: 45966
Tel.: 02043 376 139
02.02.2012
17:29:59

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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