Fall: Kürzung der Witwenrente wegen Zuverdienst


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin seit Juli 2008 Witwe und erhalte eine große Witwentrente. Nun reicht natürlich dieser über 38 Jahren erarbeitete Rentenanspruch meines Mannes nicht aus,um die ganz normalen Kosten zu decken. Ich habe mir einen Job gesucht und auch einen gefunden. Was ich nicht verstehe ist nun,dass mirder Staat nur 718 € zuverdienst einräumt. Mit welchem erklärbaren Recht werden wir Witwen im Verdienst reklementiert? Wo ist hier die Gerechtigkeit? Ich bekomme keine Allmosen sondern die verdiente Rente und davon auch nur 55 %. Ich möchte in Würde mein Lebén bestreiten und niemals auf Staatshilfe angewiesen sein. Dies sollte der Staat ermöglichen. Wie sind hier die Aussichten auf einen Rechtsstreit mit einem Grundsatzurteil um hier endlich für Gerechtigkeit zu sorgen? Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht geschrieben .. die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wo ist hier die Würde, wenn frau ihr Leben nicht mehr alleine bestreiten darf?

PLZ: 704..

Pseudonym: emmchen

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 16. Mai 2011

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAGerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Ihre Angelegenheit sollte näher geprüft werden, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels abschließend beurteilen zu können.*Sarah Neifer
PLZ: 71634
Tel.: 07141221610
03.05.2011
11:31:24
JA*kostendeckend*JABesondere Anwaltszulassung bei BverfG notwendig aber hohes Kostenrisiko evtl. PKH möglich*Löw, Barbara
PLZ: 72800
Tel.: 07121 994 258 2
03.05.2011
08:42:39

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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