Fall: Wohngeld bei Freiberuflern


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Für meinen Wohngeldantrag Anfang 2010 nahm das Amt das Einkommen aus meinem Steuerbescheid für 2008 her, obwohl ich meinem Antrag eine vom Finanzamt beglaubigte Steuererklärung für 2009 beigefügt hatte, woraus hervorging, dass ich 2009 erheblich weniger Gewinn als 2008 gemacht hatte. Zudem hatte ich gleich bei Antragstellung mitgeteilt, dass ich für 2010 fast keine Einnahmen erwarte, da ich mit allen meinen Kunden in Rechtsstreitigkeiten wegen vieler unbezahlter Rechnungen wäre. Das Wohngeld-Widerspruchsverfahren zog sich bis Ende 2011 hin. Im Sommer 2011 habe ich den Steuerbescheid 2010 nachgereicht. Ergebnis: 2010 habe ich sogar Verlust gemacht. Soll ich gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen, weil für meinen Wohngeldantrag von 2010 das Einkommen aus dem Steuerbescheid von 2008 hergommen wurde? Ist es nach Erhalt des Widerspruchsbescheid noch möglich nach § 27 WoGG rückwirkend (für die Zeit ab Anfang 2010) einen Antrag auf höheres Wohngeld zu stellen, da das Einkommen erheblich niedriger ausgefallen ist als im Wohngeldbescheid steht?

PLZ: 816..

Pseudonym: Gotothetop

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 29. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEs sind Fristen einzuhalten, innerhalb derer Klage eingelegt werden kann. Wird die Frist überschritten, ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Deshalb sollte schleunigst ein RA aufgesucht werden.*Heeder, Oliver
PLZ: 82069
Tel.: 08178 867 371
17.01.2012
10:02:28
JA*überwiegend*JAEs sind Fristen einzuhalten, innerhalb derer Klage eingelegt werden kann. Wird die Frist überschritten, ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Deshalb sollte schleunigst ein RA aufgesucht werden.*Heeder, Oliver
PLZ: 82069
Tel.: 08178 867 371
17.01.2012
10:04:07
JA*überwiegend*JAWeil noch einige Details zu klären sind.*Heindl Karl-Rüdiger
PLZ: 84028
Tel.: 08719 65 65560
17.01.2012
18:41:07

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