Fall: abgelehnter Wohngeldbescheid
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Eheleute,2 Personen. Wir bewohnen eine 2-Zimmerwohnung mit 76.o3m². Unser anrechenbares Jahreseinkommen beträgt laut Wohng.-Amt zusammen € 17.786,59, wobei der Ehemann wg.Frühberentung lediglich €2.381,66 p.a. beitagen kann( 80% Behinderung, Buchstabe G,Gehbehinderubg).
PLZ: 106..
Pseudonym: JeromeOh
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 25. August 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrter Rechtssuchender, es kann sein, dass Ihr gemeinsames Einkommen nicht ausreicht und Sie ergänzend Hartz IV beantragen sollten. Das hängt von Ihrer Warmmiete ab, zu der Sie für 2 Leute je 322.- e addieren. Das Mindesteinkommen beträgt Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten. Sollten Sie weniger verdienen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Sozialamt (Ihr Lebensgefährte) oder zum JobCenter (Sie).* | Herfurth - Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: 01794606783 | 14.08.2011 19:05:40 |
| NEIN* | - | JA | Die bislang mitgeteilten Daten reichen für eine endgültige Einschätzung nicht aus. Ggf. ergibt sich doch noch ein Anspruch.* | Miltenberger, Susan PLZ: 10365 Tel.: 030 577 952 50 | 15.08.2011 10:32:10 |
| JA* | absolut* | JA | Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens ist schwierig. Hier sind bestimmt nicht alle Abzüge berücksichtigt worden. MFG Steffens* | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 12.08.2011 18:35:49 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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