Fall: ALg2


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich werde am 12.07.10 21 jahre, habe einen sohn und bin verheiratet (seit 27.04.10). Mein Mann zieht aber erst am 01.07.10 zu mir. Also bin ich bis dahin noch alleinerziehende. Ich bekomme keinen Unterhalt nur Kindergeld und Erziehungsgeld für meinen sohn. An Alg2 bekomme ich aber grad mal 292,15 euro (181,58 euro Kind u. 110,57 Ich). Ich habe bevor ich meine schule angefangen habe (abgebrochen am 31.1.10) 488,56 euro bekommen, zu der zeit war ich auch schon allenerziehend. Deswegen frage ich mich nun ob das so stimmen kann das ich mit einmal so wenig bekomme. Es liegen auch sonst keine forderungen bei mir vor.

PLZ: 990..

Pseudonym: Nicole

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 10. Juni 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JADie Anrechnung des Erziehungsgeldes könnte fehlerhaft sein. Insgesamt erscheint der bewilligte Betrag zu gering. Hat die ARGE den Schulabbruch berücksichtigt? Wurde während der Schulzeit Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen? Nimmt die ARGE bereits eine Bedarfsgemeinschaft an? Eine konkrete Beurteilung kann nur erfolgen bei Kenntnis aller Umstände. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins würde dies nur einen Eigenanteil von 10,00 ? kosten.*Ciesla, Klaus-Peter
PLZ: 99094
Tel.: 0361 3 46 72 77
31.05.2010
10:25:44
NEIN*      -JAEvtl.ist der Ehemann unterhaltspflichtig. Der Vorgang ist mit diesen Informationen nicht prüfbar.Die Berechnung muss eingesehn werden. Mit Beratungshilfe ist die Konsultation Kostenneutral.*M.-E. Grosse
PLZ: 99423
Tel.: 03643853272
28.05.2010
13:49:11
JA*überwiegend*JA Alexander Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 022199222333
30.05.2010
21:43:06

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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