Fall: ALg2
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich werde am 12.07.10 21 jahre, habe einen sohn und bin verheiratet (seit 27.04.10). Mein Mann zieht aber erst am 01.07.10 zu mir. Also bin ich bis dahin noch alleinerziehende. Ich bekomme keinen Unterhalt nur Kindergeld und Erziehungsgeld für meinen
sohn. An Alg2 bekomme ich aber grad mal 292,15 euro (181,58 euro Kind u. 110,57 Ich). Ich habe bevor ich meine schule angefangen habe (abgebrochen am 31.1.10) 488,56 euro bekommen, zu der zeit war ich auch schon allenerziehend. Deswegen frage ich mich nun ob das so stimmen kann das ich mit einmal so wenig bekomme. Es liegen auch sonst keine forderungen bei mir vor.
PLZ: 990..
Pseudonym: Nicole
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 10. Juni 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Anrechnung des Erziehungsgeldes könnte fehlerhaft sein. Insgesamt erscheint der bewilligte Betrag zu gering. Hat die ARGE den Schulabbruch berücksichtigt? Wurde während der Schulzeit Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen? Nimmt die ARGE bereits eine Bedarfsgemeinschaft an? Eine konkrete Beurteilung kann nur erfolgen bei Kenntnis aller Umstände. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins würde dies nur einen Eigenanteil von 10,00 ? kosten.* | Ciesla, Klaus-Peter PLZ: 99094 Tel.: 0361 3 46 72 77 | 31.05.2010 10:25:44 |
| NEIN* | - | JA | Evtl.ist der Ehemann unterhaltspflichtig. Der Vorgang ist mit diesen Informationen nicht prüfbar.Die Berechnung muss eingesehn werden. Mit Beratungshilfe ist die Konsultation Kostenneutral.* | M.-E. Grosse PLZ: 99423 Tel.: 03643853272 | 28.05.2010 13:49:11 |
| JA* | überwiegend* | JA | Alexander Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 022199222333 | 30.05.2010 21:43:06 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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