Fall: ALG2
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:wir sind eine BG(ich-43Jahre alleinerziehend ,Töchter 18 und 22 Jahre ,beide in Ausbildung!Ich bin seid Januar2010 arbeitslos ,habe zwischendurch Saisonbed.vJuli -mitte September auf 120Std.monatl.gearbeitet.Es war alles pünktl.gemeldet .ALG1 und ALG2- aufstockend wurde gezahltbis ende Mai dann ALG2 aufst.wegen Saisonarbeit.Mitte Sept.wieder ALG1 u.2 da Sais.beendet.Nun bekam ich heute einen Brief wegen Anhörung mit einem Erstattungsanspruch von 2300,-Euro.Ich habe jede Lohnabr.vorgelegt auch v.den Kindern ,habe wirklich alles nachgewiesen was verlangt wurde!Was soll ich nun tun? Ich habe diesen Monat gerade 300,-vom Amt bekommen (Miete sind allein schon( 640warm)Soll ich Anhörungschreiben ausfüllen ,Termin vereinbaren oder Anwalt nehmen? Übrigens Erstattung rückwirkend von September 2009!Wozu beantragt man alle !/2 Jahr Neu mit Kontoaszüge u.s.w. ?Ich steige da nicht durch...
PLZ: 727..
Pseudonym: pumuckel
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 7. November 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein mit Sozialrecht befasster Rechtsanwalt kann genau prüfen, ob Rückforderung gerechtfertigt ist, da dies oft nicht der Fall ist* | Jarmuske, Maren PLZ: 71083 Tel.: (07032)9 55 74 30 | 25.10.2010 09:25:38 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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