Fall: Kostenforderung der Arge Falkensee
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Auf Grund einer falschberatung durch eine Mitarbeiterin der Arge haben wir jetzt 13.000 Euro Schulden. Die Beratung erfolgte im beisein unseres damaligen Familienhelfers.
Zu den Fakten: Wri fragten wie es sich verhält, wenn meine Partnerin ins Mutter-Kind_heim gehen muss, wie läuft das mit dem Hartz IV weiter, antwort war, weil ja damlas nur von einem Jahr Trennung die Rede war, das alles so blöeibt wie es ist, also wir das normale Hartz IV Geld weiter beziehen können und eine BG bleiben. Jetzt soll sich meine Partnerin in Rathenow anmelden, und auf einmal ist alles Lüge was wir sagen. Selbst für das staatliche Kindergeld mussten wir doppelt bluten, denn erstens wirds ja beim Hartz IV abgezogen und zweitens hat es das Jugendamt eingezogen, aber ohne der Arge zu informieren, was ja laut Aussage der Arge die Pflicht vom Jugendamt ist. Wenn wir dafür nun auch noch bezahlen sollen, dann verlangen wir auch vom JA das Kindergeld, den Alleinerziehungszuschlag und den Unterhaltsvorschuß für die ganze Zeit, das sind dann schon alleine fast 10.000 Euro. Der dumme ist doch immer der Hilfebedürftige, man kann mit ihm machen was man will.
Was können wir dagegen tun und an welches Gericht müssen wir uns wenden ?
PLZ: 146..
Pseudonym: alex0609
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 6. Februar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Zuständig ist das Sozialgericht, Sie können bei der Rechtsantragsstelle selbst Klage einreichen oder Sie beantragen Prozesskostenhilfe und beauftragen einen Rechtsanwalt.* | Hackmann, Imme PLZ: 14467 Tel.: 0331 581 777 7 | 25.01.2011 11:13:44 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Sehr geehrter Alex 0609, wenn ich Sie richtig verstanden habe, befinden sich Mutter und Kind nach wie vor in einem Heim. Da sie sich dort nicht mehr nur vorübergehend befinden, muss die Mutter dort vor Ort Leistungen bei der ARGE beantragen. Das Jugendamt behält das Kindergeld bei Hilfemaßnahmen, die mit einer Unterbringung des Kindes verbunden sind, regelmäßig ein. Da die Eltern in der Zeit des Heimaufenthalts ihr Kind nicht ernähren, müssen sie wenigstens das Kindergeld an das Jugendamt abtreten. Soweit scheint alles richtig gelaufen zu sein. Sollten Sie vor dem Heimaufenthalt falsch beraten worden sein, so sind Sie im Fall eiens Rechtsstreits beweispflichtig. In der Familienhilfe haben Sie Zeugen. Soweit ich es auf Grund Ihrer Angaben erkennen kann, sollen Sie Ihnen angeblich zu vile gezahlte Leistungen zurückzahlen. Dann wäre das Sozialgericht Potsdam für Sie zuständig. Sie müssen aber zunächst in den Widerspruch gegen die Zahlungsbescheide gehen. Bitte beachten Sie die Fristen ! Mit freundlichen Grüßen S. Herfurth- Schmidt* | Herfurth-Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: (030) 6 94 42 77 | 25.01.2011 12:04:14 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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