Fall: Hartz4
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich hatte Besuch vom Jobcenter und bekam Ärger. Ich bin Hartz-Empfänger. Ich habe im Kinderzimmer, da meine Tochter ausgezogen ist, den Mann einer Bekannten aufgenommen, da die Ehe zerstritten ist. Das Jobcenter ist der Meinung, dass wir eine Wohngemeinschft sind, bzw. eine eheähnliche Gemeinschaft sind und wollen meinen Bezug streichen, da der Mann genügend verdient. Die glauben mir nicht, dass wir keine Beziehung haben. Er ist nicht polizeilich bei mir gemeldet. Was soll ich tun?
PLZ: 647..
Pseudonym: zwetna
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 19. Juni 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Damit Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft annehmen kann, müssen bestimmte Umstände vorlegen, die sich dann zudem widerlegen lassen.* | Franz, Thomas PLZ: 60487 Tel.: 069 4609 6889 0 | 06.06.2011 08:41:57 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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