Fall: Aufstockung zu Harz IV


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich habe eine Tätigkeit auf einer Autobahnraststätte mit 6,50 € Stundenlohn. Bekomme etwas mehr raus wenn ich viele Nachtschichten sowie an Feiertagen und Sonntagen arbeite. Lasse mir auch alle Überstunden bezahlen und bummel sie nicht ab wie im Arbeitsvertrag vereinbart. Dennoch habe ich so wenig raus das ich Aufstockung beantragen musste. Seid November 2008. Im April 2009 las ich in einem Urteil, dass Nachtzuschläge ectr. nicht mit angerechnet werden dürfen. Dies teilte ich dem Amt in Form eines Überprüfungsantrages mit samt dem Urteil. Nach dem es keine Reaktion gab schickte ich diesen Überprüfungsantrag noch mal per Einschreiben hin, kam wieder nichts, dann noch mal per Einschreiben. Wieder kam nichts. Ich selber wieder hin und man wollte sich kümmern. Dann bekam ich eine Ablehnung der Bearbeitung da die Frist für Widerspruch abgelaufen wäre. Ich wieder hin und geklärt das dies kein Widerspruch sondern ein Überprüfungsantrag war. Nach dem ich mich noch zwei mal selber hinbegab kam nun endlich mal ne Antwort, aber keine Zufriedenstellende. Nur die Überprüfung hätte ergeben es sei alles richtig gemacht worden aber keine rechtsverbindliche Auskunft auf welche man sich bezieht, wie man auf ihr Ergebnis gekommen sei, nur die Behauptung es sei alles rechtens. Statt dessen noch eine Aufforderung ich solle doch noch einmal wie schon stets gemacht meine Miete bzw. die Nebenkosten nachweisen sonst könne man nicht berechnen und das seid 2008. Erstens kann ich nicht begreifen wie ich wenn ich arbeiten gehe weniger zur Verfügung habe wie wenn ich voll HarzIV beziehe und selbst ein 1 Euro-Arbeiter im Schnitt 190 Euro im Monat mehr hat wie den HarzIV Satz. Dann da meine Miete eh zu Hoch ist und man nur 299 anrechnet für 2 Personen was hat die jetzt damit zu tun und wieso fordert man dies jetzt erst wo ich einen Überprüfungsantrag stellte? Auch laut Harz IV Rechner im Internet ist mir jeden Monat zu wenig bezahlt worden, auch wenn dieser nicht 100%tig ist.

PLZ: 153..

Pseudonym: Simonet

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 14. November 2010

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