Fall: Anrechnung von Pflegegeld
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin Harz4 Empfänger. Ende Januar 2008 berichtete ich meinem Arbeitsvermittler vom Jobcenter, dass ich ab Februar die Pflege meiner Eltern übernehmen würde und dafür 400 Euro bekäme, da ich sämtliche Änderungen angeben muss.
Er fragte nach einem Arbeitsvertrag, den ich nicht hatte. Darauf meinte er ich sollte einen abschließen und den bei ihm abgeben, was ich dann auch tat.
Seitdem wurde mir dieses Geld als Einkommen angerechnet.
Außerdem forderte das Jobcenter unberechtigt erhaltendes Geld von 2 Monaten zurück, weil die Mitteilung angeblich zu spät eingegangen war. Dagegen habe ich Widerspruch erhoben und auch im Januar dieses Jahres recht bekommen.
Der Widerspruchsbescheid vom Jobcenter wurde aufgehoben und ich muss kein Geld zurück zahlen, da die häusliche Pflege nicht als Einkommen zu berechnen ist.
Nun meine Frage:
Da das Jobcenter bis zum jetzigen Zeitraum weiterhin die Einnahmen für die häusliche Pflege als Einkommen berechnet, habe ich noch eine Chance das Geld vom Jobcenter zurück zu fordern und wie soll ich mich jetzt verhalten?
PLZ: 264..
Pseudonym: Sarikratis
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 23. Februar 2011
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| JA* | absolut* | JA | Sie sollten gegen jeden unrichtigen Bescheid Widerspruch einlegen. Zur Not beauftragen Sie im Widerspruchsverfahren einen Rechtsanwalt und beantragen einen Beratungshilfeschein, der Ihnen als ALGII-Empfänger zusteht.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 51429 Tel.: 022044816080 | 09.02.2011 10:04:48 |
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