Fall: Wohngeld: Einkommensberechnung bei Selbständigen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Aufgrund von 3 Widerspruchsbescheiden der Wohngeldbehörde habe ich Fragen zur richtigen Einkommensberechnung bei Selbständigen für die Wohngeldbewilligung in Berlin. Mein Einkommen als Selbständiger ist seit Jahren sehr gering und zudem von Jahr zu Jahr stark schwankend. So betrug mein Einkommen laut Einkommensteuerbescheid im Jahr 2008 ca 8.000 €, 2009 ca. 5.000 €, 2010 hatte ich sogar einen Verlust von ca. 2.500 €. Wie mein Jahreseinkommen aussieht, weis ich in der Regel erst im Frühjahr des folgenden Jahres. Bei meinem Wohngeldantrag im Januar 2011 musste ich von einem ähnlich schlechten Einkommen wie 2010 ausgehen, da von meinen mir verbliebenen 2 Kunden der eine angekündigt hatte, 2011 nur geringfügig Aufträge für mich zu haben, und ich gegen den anderen Kunden vor Gericht wegen unbezahlter Rechnungen klagte. Dies habe ich auch der Wohngeldstelle mitgeteilt. Ebenfalls hatte ich mitgeteilt, dass ich eine Einkommensprognose für 2011 nicht abgeben kann. Meinem Wohngeldantrag 2011 hatte ich den Steuerbescheid von 2009 beigefügt, und als Einkommensnachweis für 2010 meine 4 quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen für 2010 und eine vom Finanzamt beglaubigte Einkommensteuererklärung für 2010, woraus ein steuerrechtlicher Verlust hervorging. Ich hatte der Wohngeldstelle auch mehrfach mitgeteilt und belegt, dass ich meinen Lebensunterhalt aus 4 Quellen bezahle: mein Einkommen (soweit vorhanden), Verbrauch von Sparguthaben, Verkauf von meinen privaten CDs, DVDs und Büchern weit unter Wert bei ebay, und Wohngeld, das ich erhalte. Die Wohngeldstelle hat in ihrem Wohngeldbescheid vom Juni 2011, der bis September 2011 gelten sollte, für die Berechnung meines Einkommens das Einkommen vom Steuerbescheid 2009 hergenommen, nicht das negative Einkommen aus meiner beglaubigten Steuererklärung von 2010. Mein Einkommen von 2009 hat die Wohngeldstelle mit einer einmaligen Schenkung meiner Tante, die ich im April 2011 erhielt, zusammenaddiert, und kam dadurch auf ein relativ hohes Einkommen und daher zu einem geringen Wohngeld in ihrem Bescheid. Meinen Widerspruch gegen diesen Bescheid vom Juli 2011 habe ich damit begründet, dass zur Einkommensberechnung für 2011 mein Einkommen von 2009 statt von 2010 hergenommen wurde und dass die einmalige Schenkung meiner Tante als Einkommen berechnet wurde. Meinem Widerspruch hatte ich den Steuerbescheid für 2010 beigefüg (Verlust 2.500 €) Im Widerspruchsbescheid vom November 2011 nahm die Wohngeldstelle jedoch weiterhin zur Einkommensberechnung mein Einkommen von 2009 statt von 2010 her. Lediglich die einmalige Schenkung meiner Tante taucht im Widerspruchsbescheid nicht mehr als Einkommen auf. Gegen diesen Widerspruchsbescheid habe ich rechtzeitig fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Nun meine Fragen dazu: Handelt die Wohngeldbehörde richtig, wenn sie zur Einkommensberechnung für meinen Wohngeldantrag vom Januar 2011 mein Einkommen aus dem Steuerbescheid für 2009 heranzieht, anstatt mein (negatives) Einkommen aus meiner vom Finanzamt beglaubigten Steuererklärung für 2010? Hat die Klage vor dem Verwaltungsgericht überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn lange nach Antragstellung (Januar 2011) und auch erst nach meinem Widerspruch (Juli 2011) sich mein Einkommen für 2011 deutlich verbessert hat (ab August 2011), sodass die Einkommenshöhe von 2009 erreicht, vermutlich sogar übertroffen wird? (Also wenn sich eine zunächst "falsche" Einkommensprognose für 2011 ca. 7 Monate nach Antragstellung doch noch bewahrheitet?) Oder ist in diesem Fall die Klage aussichtslos? Muss das Einkommen, das ab August 2011 entstanden ist, für einen Wohngeldantrag vom Januar 2011 bei Gericht berücksichtigt werden? (Bis August 2011 hatte ich nur 640 € Einnahmen). Da ich vor wenigen Tagen 2 weitere Widerspruchsbescheide von der Wohngeldstelle erhalten habe, habe ich auch dort die Frage, ob ich gegen diese Bescheide Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einreichen soll oder nicht? Hier kurz dazu die Sachverhalte: 1.) Für meinen Wohngeldantrag vom Januar 2010 nahm die Wohngeldstelle zur Einkommensermittlung zunächst mein Einkommen laut meinem Steuerbescheid 2008 her, nach meinem Widerspruch vom März 2010 nahm die Wohngeldstelle in ihrem Widerspruchsbescheid (Ende Dezember 2011) dann mein Einkommen laut abgeänderten Steuerbescheid 2008 her (Ich hatte erfolgreich Widerspruch gegen den 1. Steuerbescheid für 2008 eingelegt, da 2008 mein tatsächliches Einkommen statt 10.000 € nur 8.000 € betrug). 2010 hatte ich aber einen Verlust von 2.500 € (nachgewiesen mit meinem Steuerbescheid für 2010 vom Juni 2011). Soll ich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Wohngeld-Widerspruchs-Bescheid klagen, da mein tatsächliches Einkommen im Jahr 2010 bei einem Verlust von -2.500 € lag und nicht bei einem Gewinn von 8.000 € (Einkommen laut Steuerbescheid 2008)? Oder ist die Einkommensermittlung der Wohngeldstelle richtig, das Einkommen vom Steuerbescheid 2008 herzunehmen statt dem tatsächlichen Einkommen von 2010? 2.) Für meinen Wohngeldantrag vom Juni 2009 nahm die Wohngeldstelle zur Einkommensermittlung zunächst mein Einkommen laut meinem Steuerbescheid 2008 her, nach meinem Widerspruch vom März 2010 nahm die Wohngeldstelle in ihrem Widerspruchsbescheid (Ende Dezember 2011) dann mein Einkommen laut abgeänderten Steuerbescheid 2008 her. 2009 hatte ich aber nur 5.000 € Einkommen. Soll ich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Wohngeld-Widerspruchs-Bescheid klagen, da mein tatsächliches Einkommen im Jahr 2009 bei 5.000 € lag und nicht bei 8.000 € (Einkommen laut Steuerbescheid 2008)? Oder ist die Einkommensermittlung der Wohngeldstelle richtig, das Einkommen vom Steuerbescheid 2008 herzunehmen statt dem tatsächlichen Einkommen von 2009? Danke für ihre Antwort.

PLZ: 103..

Pseudonym: RolfsuchtRat

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 22. Januar 2012

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