Fall: Einkommensteuerrecht: Unterhaltsaufwendungen an Bedürftige


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Bei Steuererklärung 2010 haben wir eingetragen die Aufwendungen für aus Polen kommende Lebensgefährtin unseres studierendes Sohnes als außergewöhnliche Belastung. Beide leben mit uns in gemeinsamen Haushalt und sie ist seit Juli 2010 auch bei uns angemeldet. Sie befand sich in der Zeit von 07.2010 bis 09.2011 in der Vobereitungsphase zum Studium, lernte die Sprache, absolvierte verschiedene Kurse (zum Teil bezahlbare), bestand mehrere, obligatorische und kostenpflichtige Prüfungen. Sie hatte keine eigene Einkünfte. Ihre in Polen lebende Eltern, waren nur bis Ende September 2010 für Kindergeldähnliche Steuererleichterung für sie (in Polen) berechtigt. Sie hat keine zum Unterhalt bestimmten Mittel aus inländischen öffentlichen Kassen erhalten und auch keinen Antrag gestellt. Das Finanzamt hat uns diese Aufwendungen abgelehnt, mit der Begründung daß .."sie NICHT ZU DEM UNTERHALTSBERECHTIGTEN PERSONENKREIS gehört und die Unterhaltsaufwendungen können nicht berücksichtigt werden."

PLZ: 325..

Pseudonym: Yolanda

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 17. Oktober 2011

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