Fall: offene Vermögensfragen-Entschädigung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
1939 kauft mein Vater von einem jüdischen Mitbürger eine Baustoffhandlung und bezahlt 34 TRM, das sind 120% des Einheitswertes 1935. 1958 gibt der Verkäufer im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes einen Einheitswert von 52TRM an. Danach wurde dieser Einheitswert 1935 vom Finanzamt Niederbarnim neuerdings festgestellt / erhöht und es ergibt sich nun ein niedriger %-Wert. Damit wird vom LAROV Brandenburg ein "Unsittlicher Kauf" festgestellt und jegliche Entschädigung abgelehnt.
Ist eine Klage gegen diese Entscheidung erfolgversprechend zu führen?
PLZ: 163..
Pseudonym: Gika
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 22. April 2010
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Für eine seriöse Beurteilung des Falles sind vielerlei Hintergrundinformationen erforderlich. Fragen der Sittenwidrigkeit unterliegen gleich einer Vertragsauslegung im Zweifel immer einer individuellen Bewertung des Gerichts!* | Weckesser, Stephanie Claire PLZ: 10711 Tel.: 030 364 098 61 | 09.04.2010 10:38:39 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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