Fall: Bestandskraft von Steuerbescheiden
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich erhielt kürzlich von meinem Finanzamt einen Änderungs-Steuerbescheid für 2008, in dem das Finanzamt angab, die Änderung erfolgte, da ich zusätzlich zu anderen Einkunftsarten auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehabt hatte. Ich hatte aber auch diese Einkünfte in der Steuererklärung für 2008 angegeben, nur das Finanzamt hatte sie bei der Erteilung des ursprünglichen Steuerbescheids für 2008 schlicht übersehen.
Kann das FinA seinen eigenen Fehler einfach mit einem Änderungsbescheid korrigieren oder ist es nicht auch an die Bestandskraft gebunden?
Erwähnen möchte ich noch, dass der ursprüngliche Bescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" wegen meiner selbstständigen Tätigkeit sowie
"vorläufig" wegen einer Vielzahl von aufgelisteten anhängigen Streitverfahren erteilt wurde.
Ermächtigen die genannten Vorbehalte usw. das Finanzamt, zugleich eigene Fehler auszubügeln und hierzu seinen im Jahre 2009 erteilten ursprünglichen Steuerbescheid 2008 abzuändern?
Gibt das Steuerrecht dem Fiskus Sonderrechte bezüglich der Bestandskraft von Bescheiden?
Danke für Ihre Antwort.
PLZ: 141..
Pseudonym: Baerjury
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 30. August 2010
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