Fall: Steuerrückzahlung bei Hartz IV


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:ich beziehe HartZ IV. Habe 2008 für 4 Monate eine Arbeit gehabt und daraus eine Steuererstattung erhalten. Hatte vor Einreichung der Stererklärung bei der Arge mündlich angefragt ob ich die Steuererstattung behalten dürfte, habe von der Mitarbeiterin an der Rezeption nach Rückfrage bei der Leistungaabteilung die Auskunft bekommen das ich das Geld behalten darf wenn ich zur damaligen Zeit kein Leistungen von der Arge erhalten habe. Habe mich sehr gefreut und die Steuer eingereicht und kassiert. Da das geld ja bei mir bleiben sollte habe ich die Erstattung nicht sofort gemeldet, habe sie aber brav im nächsten Antrag angegeben. Jetzt macht man mir darüber Vorwürfe und will die Erstattung abzehen von meinen derzeitigen Leistungen. Es gibt Urteile zu diesem Thema aber es gibt verschiedene Urteil, einmal zu Gunsten des Hartz IVler´s zweimal zu Gunsten der Arge. Wohne in Schleswig-Holsten.

PLZ: 214..

Pseudonym: Arme Kichenmaus

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 30. März 2010

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAEs gilt das "Aktualitätsprinzip": Auch STeuererstattungen während des SGB-II-Bezugs sind als Einkommen anrechenpflichtig! Sie hätten ggf. bis knapp vor Abgabefrist der Steuererklärung warten müssen, um zu hoffen, dann nicht mehr im SGB-II-Bezug zu sein. Dann wäre keine ANrechnung mehr zulässig gewesen! *Hötte, Georg
PLZ: 52222
Tel.: 0240295540
27.03.2010
19:53:01

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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