Fall: Blogverkauf


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe am 13.12.2009 mein Blog verkauft, für 250 Euro. Nun hat er neulich bemerkt, dass viele Besucher gezielt durch eine Besucherplattform ("eBesucher") kommen. Jetzt wollte er, dass ich ihm 100 Euro quasi als entschädigung zurückzahle. Ich sagte ihm, dass ich die 100Euro nicht zurückzahlen kann. Daraufhin hat er mir mit einer Klage wegen Steuerhinterziehung gedroht, weil ich das Geld auf ein anderes Konto überwiesen lies. Das Konto gehört meinem Patensohn und das Geld sollte als kleines Taschengeld dort bleiben. Mein Patensohn hat mit dem Geld aber sofort eine Spielekonsole geholt. Jetzt, will er mich wie schon erwähnt wegen Steuerhinterziehung verklagen, aber 250 Euro sind deutlich unter der Steuerfreibetragsgrenze. Wie sieht da die Rechtslage aus? Soll ich ihm die 100 Euro geben oder soll ich mit einem Anwalt dagegenziehen bzw. wie sehen meine Chancen vor Gericht aus? Danke

PLZ: 451..

Pseudonym: Kamm

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 3. Februar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINEine Privatperson kann eine andere nicht wegen Steuerhinterziehung verklagen, da es sich um eine Straftat handelt, die von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird. Möglicherweise kann der Käufer Sie verklagen vor einem Zivilgericht, wenn der Blog tatsächlich "mangelhaft" war. Wenn das so ist, würde ich auf den Käufer zugehen und mit ihm verhandeln.*Kineke, Ludger
PLZ: 42103
Tel.: (0202)28138 0
22.01.2010
08:00:14
NEIN*      -NEINErst wenn Gegenseite ernst macht (Klage, Mahnbescheid) zum Anwalt. Steuerlich uU relevant, wenn Verkauf gewerblich! Patensohn Ohren langziehen! ;-)*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
21.01.2010
11:19:02
JA*überwiegend*NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241508067
22.01.2010
16:53:53

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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