Fall: Unwahre Vorwürfe/Behauptungen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten? - Mein Fall: Eine nahe stehende Person entscheidet sich, den seit langer Zeit intensiven Kontakt zu mir verebben zu lassen und schliesslich ab zu brechen, seit dem Zeitpunkt, in dem die Person eine neue Bekanntschaft macht und Beziehung ein geht. Nach einiger Zeit des Abwartens und der Geduld entscheide ich Aufgrund von Enttäuschung über den ausbleibenden Kontakt, einige Dinge an die Person zurück zu geben, die sich bei mir in der Wohnung befanden. Da auf meine Kontaktversuche keine Reaktion erfolgte, die Person aber ganz in der Nähe wohnt, brachte ich die Dinge an zwei kurz aufeinander folgenden Tagen, in Pakete gepackt, zur Wohnung der Person, ohne die Intention einer Begegnung zu haben, was eindeutig beweisbar ist. Daraufhin folgte sofort und ohne Richtigstellung der Vorwurf und die unwahre Beschuldigung des Stalking und der Belästigung mit der Aussage, es gebe Zeugen dafür, und der Behauptung, diese "Belästigungen" bereits bei der Polizei gemeldet zu haben. Wie sollte ich damit nun umgehen, wenn ich diese falschen Anschuldigungen mit Einbeziehung dritter Personen als belastend und untragbar empfinde? Wenn tatsächlich ein Vermerk bei der Polizei vorgenommen wurde, würde ich dies in jedem Fall erfahren? Vielen Dank für Ihre Antworten.

PLZ: 803..

Pseudonym: Juli

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 28. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINEine Straftat ist nicht erkennbar, eine Klage auf Unterlassung scheint mir nicht sinnvoll, sollte die angebliche Nachstellung (§ 238 StGB) sofort eingestellt werden, erfolgt wahrscheinlich keine Mitteilung (§ 170 Abs. 2 StPO). Sollte die Polizei zur Beschuldigtenvernehmung laden, doch Rechtsanwalt konsultieren.*Pfeffer, Anton
PLZ: 80637
Tel.: 089 383 805 75
16.01.2012
10:03:11
NEIN*      -NEINErst abwarten, ob von der Polizei tatsächlich eine Vorladung oder Auf- forderung zur Stellungnahme kommt, oder ähnliches kommt.*Pflugmacher, Dieter
PLZ: 81541
Tel.: 089691 12 51
16.01.2012
13:18:04
NEIN*      -NEINErst abwarten, ob von der Polizei tatsächlich eine Vorladung oder Auf- forderung zur Stellungnahme kommt, oder ähnliches kommt.*Pflugmacher, Dieter
PLZ: 81541
Tel.: 089 6 91 12 51
16.01.2012
13:06:59
NEIN*      -NEINEs gibt Aussagen, insbesondere am Ende einer/s Beziehung/engen freundschaftlichen Kontaktes, die man am besten ignoriert. Sollte tatschlich eine Anzeige bei der Polizei gemacht worden sein, so werden sie dies erfahren, sofern sie dort ernst genommen wird. Sieht bei den Ermittlungsbehörden niemand auch nur den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens, erfahren sie nicht zwingend davon.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 089 92 79 18 84
15.01.2012
22:41:22
NEIN*      -JAGegen den Betroffenen könnten strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden sein, wegen des Anfangsverdachtes des Stalkings u. d. Belästigung. Diesen Unanehmlichkeiten sollte frühestmöglich entgegegen getreten werden.*Magis, Helmut
PLZ: 85614
Tel.: 08091 538 979 7
16.01.2012
13:03:27

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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