Fall: versuch des prozeßbetruges


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:ich hatte vor kurzem eine gerichtsverhandlung mit meiner ehemaligen vermieterin, es ging um kautionszahlung, mietrückstände und die jährliche heizkosten abrechnung.mein damaliger rechtsdiplom schlug mir vor die kautionszahlung die nie geflossen war einzuvordern da sie ja im mietvertrag mit vermerkt war. ich sollte das auch meinem anwalt erzählen und vor gericht sozusagen prozeßbetrug machen.er versprach mir dadurch besser weg zu kommen und mehr rausholen zu können...."es ginge ja eh auf nen vergleich aus und da würden wir dann gute schanzen haben"...ich war so bescheuert und habe ihm geglaubt er hat es schriftlich an die gegenpartie geschickt und ich habe ihm geglaubt und gelogen :-(. es wurde natürlich während der verhandlung aufgedeckt und der richter schickte den fall weiter zur staatsanwaltschaft, wo jetzt anzeige gegen mich wegen versuchs des prozeßbetruges gestellt wurde.sollte/ kann ich diesen diplom rehctswirt mit zu rechenschaft ziehen und wenn ja wie!!!!????evtl. schadensersatz ???? klar habe ich im endeffekt gelogen aber ich hätte es nie getan wenn ich gewusst hätte das das so läuft und er keine ahnung vom der sache hat.

PLZ: 964..

Pseudonym: tante tomate

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 15. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JASie scheinen eher einen Strafverteidiger zu benötigen als Rechtsrate für Schadensersatz gegenüber ihrem vormaligen Berater. Schadensersatzansprüche wegen nicht gelungener Straftaten kennt das deutsche Recht nicht. Daher sollten Sie Ihre Kräfte auf eine möglichst gute Strafverteidigung konzentrieren.*Umlauff, Martin
PLZ: 96450
Tel.: 09561 23670
02.09.2010
17:52:06
JA*kostendeckend*JABeweislage schwierig. Der Rechtsdiplommann hat aus Eigennutz vorsätzlich falschen Rat gegeben und den Schaden verursacht und haftet dafür.*von Mengershausen, Helmbrecht
PLZ: 96231
Tel.: 09573 31 03 33
06.09.2010
13:40:52
NEIN*      -JAwegen Prüfung der möglichen Falschberatung durch beauftragten Rechtsanwalt und möglicher Stellungnahme und Verteidigungsstrategie im Strafverfahren*Bock, Heike
PLZ: 98724
Tel.: (03679)70 05 64
02.09.2010
12:03:13
NEIN*      -JADer Rechtsweg ist bereits durch die Weitergabe der Zivilakte an die Staatsanwaltschaft beschritten. Ob Schadenersatzansprüche bestehen, kann nur in einem Gespräch beantwortet werden.*Schiek, Marko
PLZ: 98617
Tel.: 03693 47 03 06
02.09.2010
12:18:16
NEIN*      -JAIhr Bekannter hat sich hier nach Ausqwertung Ihrer Angaben offensichtlich der Anstiftung zum Prozeßbetrug strafbar gemacht. Dies muß ihm jedoch nachgewiesen werden, denn er wird natürlich bestreiten, sie verleitet zu haben. Sie können ihn also mit ins Boot nehmen, indem Sie ihn anzeigen. Jedoch ist ein Anspruch auf Schadensersatz eher unwahrscheinlich. Um eine genaue Einschätzung zu erhalten, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.*Brömel, Hardy
PLZ: 07318
Tel.: (03671)62 62 36
02.09.2010
09:36:30
NEIN*      -JAwegen der Strafverteidigung im Betrugsfall.*Roy, Sabrina
PLZ: 07381
Tel.: (03647)4 59 11 72
02.09.2010
11:07:56

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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