Fall: Bank betrogen?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Folgendes Problem: Ich habe als Geschäftsführer eines Autohauses bei unserer Hausbank gefälschte Rechnungen eingereicht, die ich über ein Word-Dokument habe erstellen lassen über Zubehör, das nie an ein Kundenfahrzeug kam, mit dem Geld was kam als Zubehörfinanzierung, die Kundenkonten aus Offenen Posten in meinem Autohaus ausgeglichen was durch nicht beglichene Rechnungen der Kunden sich aufgebaut hat im Mitwissen des Kunden. Der Kunde hat bei mir die Vertragsunterlagen der Bank unterschrieben und die Sache ging durch. Nun droht mir ein ehemaliger Mitarbeiter, die Sache zu melden und aufflíegen zu lassen, da er nicht mehr in unserem Unternehmen beschäftigt ist. Er hat auch Beweise dafür, denke aber wenn die Bank die Unterlagen prüft, wird sie das selber feststellen. Denke von der Summe her waren es ca 30000€. Ist das jetzt Betrug und Untreue oder auch Steuerhinterziehung? Mit was muss ich da rechnen.

PLZ: 344..

Pseudonym: Sensemann

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 21. September 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADie Angelegenheit hat strafrechtliche Relevanz. Anwaltliche Beratung erscheint daher geboten, auch was die Einschätzung angeht, ob der ehemalige Mitarbeiter tatsächlich etwas unternimmt.*Brand, Gotthard
PLZ: 34117
Tel.: 05617660010
12.09.2011
15:55:55
JA*überwiegend*JADer Betrugsvorwurf bedarf nach Akteneinsicht einer eingehenden Besprechung mit dem Rechtsuchenden. Dieser mag sich insoweit mit meiner Kanzlei in Verbinndung setzen. *Stickel, Hubertus
PLZ: 59939
Tel.: 02962 9 74 99 90
08.09.2011
11:36:23
NEIN*      -JAHier sollte dringend (!) ein strafrechtlich versierter Rechtsanwalt konsultiert werden, da mehrere Straftatbestände in Betracht kommen, die auch auf die Gewerbetätigkeit auswirkungen haben können. *Wandt, Marc N.
PLZ: 58239
Tel.: 0230420060
13.09.2011
15:25:36

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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