Fall: Betrug vom Kollegen, wer zahlt.
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich habe als selbständiger Handelsvertreter einem anderen Vertreter der gleichen Firma Test-Ware überlassen, die dieser nicht zurückgegeben, sondern verkauft hat.
Gegen diesen Handelsvertreter wurde eine Anzeige wegen Betrugs gestellt.
Die Firma verlangt aber nun die Bezahlung der Ware von mir, weil ich die Verantwortung über die Testware hatte,
obwohl die Übergabe mit Einverständnis der Firma erfolgte.
Muß ich zahlen oder kann ich mich rechtlich weigern?
PLZ: 944..
Pseudonym: olaf
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 19. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Einverständnis = Bevollmächtigung durch Ihre Firma, daher Ersatzforderung gegen Kollegen zu richten, nicht gegen Sie* | Bajl, Christian PLZ: 94405 Tel.: 09951 90725 | 06.12.2011 15:34:38 |
| JA* | überwiegend* | JA | Vorliegend kommt es entscheidend auf die Beweislage an. Können sie nachweisen, dass die Übergabe der Ware mit Einverständnis der Firma erfolgte? Wie endete das Strafrechtliche Verfahren gegen den Kollegen ? Auch der Ausgang dieses Verfahrens ist von Bedeutung.* | Hollmayr, Franz PLZ: 94469 Tel.: (0991)32 09 40 | 06.12.2011 16:30:44 |
| NEIN* | - | JA | Ist Übergabeeinverständnis der Firma beweisbar und welchen Umfang hatte das Einverständnis. Was durften Sie selbst mit der überlassenen Ware tun.Wie ist das Strafverfahren gegen Ihren Kollegen ausgegangen. Hier sind diverse rechtliche Fragen inhaltlich und von der Beweisbarkeit her zu prüfen.* | Ammer, Dieter C. PLZ: 94474 Tel.: 08541 55 05 | 07.12.2011 13:10:06 |
| NEIN* | - | JA | "Übergabe mit Einverständnis der Firma" müßte besser aufgeklärt werden. Es kommen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten in Betracht. Rückgriffsansprüche müßten geprüft werden.* | Stefanowicz, Hanns PLZ: 94032 Tel.: 0851 298 440 0 | 06.12.2011 17:53:28 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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