Fall: betrug
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
ich habe eine ps3 im internet erworben für 160euro und er hat mir die nicht geschickt was nützt es wenn man ihn anzeigt
PLZ: 509..
Pseudonym: king
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 23. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | strafrechtlich: eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges kann erstattet werden, man sollte aber vorsichtshalber noch einmal prüfen, ob nicht ein anderer Fehler ursächlich ist (z. B. Verlust bei Versand)und möglichst gut dokumentieren (ausdrucken) zivilrechtlich: entweder Herausgabe verlangen oder Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Rückzahlung verlangen, aber beides kann, wenn es tatsächlich Betrug sein sollte, schwierig umzusetzen sein; jedenfalls die Kosten beachten, denn die können schnell so hoch werden wie der gezahlte Betrag, daher lieber einen Anwalt fragen (Erstberatung zu den Erfolgsaussichten, den Kosten und den Vollstreckungsaussichten).* | Trude, Karl-Joachim PLZ: 50996 Tel.: 022193 12 43 0 | 23.01.2012 12:24:47 |
| JA* | absolut* | JA | Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache zu übergeben und Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 BGB). Ich würde zuerst zu einem anwaltlichen Schreiben und einer zivilrechtlichen Klage raten. Das kommt dem Wunsch nach Erhalt der Playstation auch nächer als eine Anzeige wegen Betruges, wo der Verkäufer im Erfolgsfalle "nur" strafrechtlich belangt wird. Mit freundlichen Grüßen E. Mettke -Rechtsanwalt-* | Mettke, Elmar PLZ: 53879 Tel.: 02251 14 83 75 | 23.01.2012 08:53:23 |
| NEIN* | - | JA | Sollte sich der Verkäufer darauf berufen, dass er die Konsole versendet hat, dann ist ihm strafrechtlich schwerlich etwas nachzuweisen. Hier eine Verurteilung zu erreichen, ist in aller Regel schwierig. Dennoch können Sie zivilrechtlich gegen ihn vorgehen und so Ersatz erhalten. Dabei sins Ihre Erfolgsaussichten deutlich besser.* | Mehrpuyan, Arian PLZ: 53111 Tel.: 0228 9691414 | 22.01.2012 09:03:34 |
| JA* | absolut* | NEIN | Erst mal sehen, was die Behörden können.* | Wagner, Frank PLZ: 41460 Tel.: 02131 494 02 | 23.01.2012 13:10:06 |
| JA* | absolut* | JA | Der Gegner sollte anwaltlich aufgefordert werden, den Gegenstand zu liefern. Des weiteren sollte mit einer Strafanzeige gedroht werden. Meist kann die Sache außergerichtlich abgeschlossen werden.* | Losch, Ingo PLZ: 42103 Tel.: 0202389020 | 23.01.2012 11:30:31 |
| JA* | absolut* | JA | Der Gegner sollte anwaltlich aufgefordert werden, den Gegenstand zu liefern. Des weiteren sollte mit einer Strafanzeige gedroht werden. Meist kann die Sache außergerichtlich abgeschlossen werden.* | Losch, Ingo PLZ: 42103 Tel.: 0202389020 | 23.01.2012 11:31:16 |
| JA* | absolut* | JA | Sie sollten erst einmal zivilrechtlich gegen den Man vorgehen um entweder das Geld zurück zu erhalten oder die Ware zu bekommen. eine Strafanzeige nützt Ihnen da relativ wenig.* | Brink, Marcus PLZ: 42119 Tel.: 0202 695 627 1 | 22.01.2012 07:03:15 |
| JA* | absolut* | JA | Falls die 160,- bereits gezahlt sind .* | Holtgrave-Piedmont, Antje PLZ: 53545 Tel.: 02644 40 45-46 | 23.01.2012 13:13:01 |
| JA* | überwiegend* | JA | Rübsteck, Hans-Josef PLZ: 41179 Tel.: 0216158522 | 22.01.2012 10:07:51 | |
| JA* | kostendeckend* | JA | Strafverfahren ist an sich nutzlos für den Geschädigten und kostet nur Zeit - und Geld. Nur bei Verurteilung auf Bewährung kann vom Gericht als Auflage Wiedergutmachung des Schadens angeordnet werden, dann Chance auf Zahlung. Lass due StA die Arbeit machen, die werden dafür bezahlt.* | Poppe, Dieter PLZ: 47877 Tel.: 021542612 | 22.01.2012 00:53:24 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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